U-Haft für Jugendliche auf Prüfstand

Bis Ende Juli sollen die Haftgründe für alle 55 mit Stichtag 11. Juli in Österreich in U-Haft sitzenden Jugendlichen erhoben werden. Das ist ein Ergebnis, zu dem die von Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) eingerichtete Task Force „Jugend U-Haft“ in ihrer ersten Sitzung gekommen ist.

„Wir schauen uns in jedem einzelnen Fall an, woran es fehlt, dass man die Betreffenden nicht in eine betreute Einrichtung geben kann“, so der Leiter der Task Force, Michael Schwanda. Bis Ende Juli werden nun die Vollzugsdirektion, der Verein Neustart und die Richterschaft österreichweit erheben, aus welchen Gründen die Jugendlichen in U-Haft sitzen.

Wartezeit auf Prozess ohne U-Haft

Einerseits seien in diesem Zusammenhang administrativ-organisatorische Belange, andererseits Kostenfragen zu klären. Wie Schwanda bekräftigte, sollen im Idealfall in Zukunft möglichst viele der derzeit 55 in U-Haft sitzenden Jugendlichen bis zu ihrer Hauptverhandlung außerhalb von Gefängnismauern untergebracht werden.

Zusätzlich möchte die Task Force für raschere Abläufe im Bereich der Psychodiagnostik sorgen. Gutachten über allfällige psychische Auffälligkeiten von Verdächtigen, die Zweifel an ihrer strafrechtlichen Verantwortlichkeit nähren, sollen die Strafverfolgungsbehörden schneller erreichen.

„Sehr konstruktive Gespräche“

Schwanda betonte, die Sitzung, an der neben teilweise ranghohen Vertretern aus der Justiz auch der Wiener Polizeipräsident Gerhard Pürstl, die Wiener Kinder- und Jugendanwältin Monika Pinterits und die Leiterin der Wiener Jugendgerichtshilfe, Christa Wagner-Hütter, sowie Vertreter der MA 11 und des Vereins Neustart teilnahmen, sei „sehr konstruktiv verlaufen“.

Es habe einen „sehr sachlichen und engagierten Meinungsaustausch“ gegeben. Zum nächsten Termin wird auch der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (OERAK) beigezogen, der sich zuletzt darüber beklagt hatte, bei der Bildung der Task Force nicht berücksichtigt worden zu sein.

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