Vergewaltigter 14-Jähriger vorerst nicht vor Gericht

Jener 14-Jährige, der während der U-Haft in der Justizanstalt Josefstadt vergewaltigt worden ist, muss sich „aus gesundheitlichen Gründen“ erst zu einem späteren Termin wegen eines ihm angelasteten Raubes vor Gericht verantworten.

Der 14-Jährige soll Ende April gemeinsam mit zwei älteren Jugendlichen und einem noch strafunmündigen Burschen auf offener Straße versucht haben, einem älteren Mann das Mobiltelefon abzunehmen. Die mutmaßlichen Täter sollen sich dafür vermummt haben. Den Ermittlungen zufolge waren auch zwei gezückte Messer im Spiel.

Zudem soll das Quartett bereits einen weiteren Raub geplant gehabt haben. Die drei strafmündigen Burschen, die Altersgrenze ist ab Vollendung des 14. Lebensjahres gegeben, wanderten daraufhin in U-Haft. Nur ein paar Tage später, in der Nacht auf den 7. Mai, wurde der 14-Jährige dort missbraucht - mehr dazu in Jugendlicher in Haft misshandelt.

Prozess findet ohne 14-Jährigen statt

Die Verhandlung wegen des gescheiterten Straßenraubes wird nun ohne den 14-Jährigen stattfinden. Vor Gericht werden sich vorerst nur seine zwei älteren mutmaßlichen Komplizen zu verantworten haben.

Als Grund dafür, dem 14-Jährigen erst später den Prozess zu machen, werden „gesundheitliche Gründe“, geltend gemacht. Die psychosoziale Prozessbegleitung des Burschen habe das Straflandesgericht davon in Kenntnis gesetzt, „dass eine Teilnahme aus gesundheitlichen Gründen derzeit nicht zumutbar wäre“, so Gerichtssprecherin Christina Salzborn.

Der 14-Jährige, der seit seiner Enthaftung und der erlittenen Übergriffe in einer betreuten Wohngemeinschaft lebt, befindet sich außerdem derzeit im Ausland, wobei dafür therapeutische Umstände maßgeblich sein sollen. Ihm konnte die gegen ihn gerichtete Raubanklage noch gar nicht zugestellt werden, so dass eine angemessene Vorbereitungszeit auf die Verhandlung nicht gegeben gewesen wäre.

Neuer Gerichtstermin steht noch nicht fest

Wann der Jugendliche vor Gericht muss, dem von einem psychiatrischen Gutachten eine verzögerte geistige Reife bescheinigt wird, steht noch nicht fest. Obwohl aufgrund des Gutachtens fraglich ist, ob überhaupt Strafbarkeit gegeben ist, weil der 14-Jährige gemäß einer Bestimmung im Jugendgerichtsgesetz (JGG) womöglich gar nicht in der Lage war, das Unrecht seiner Tat einzusehen, beharren die Staatsanwaltschaft Wien und die ihr übergeordneten Behörden auf der eingebrachten Anklageschrift - mehr dazu in 14-Jähriger bleibt angeklagt.

Das Schicksal des in staatlicher Gewahrsam missbrauchten 14-Jährigen hatte eine hitzige Diskussion um den Jugendstrafvollzug in Gang gesetzt. Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP), die dabei eine nicht immer glückliche Figur machte, hat in diesem Zusammenhang ein 25 Punkte umfassendes Maßnahmenpaket geschnürt, das Verbesserungen bringen soll. Unter anderem soll eine Task Force möglichst rasch Alternativen zur U-Haft für unter 18-Jährige entwickeln - mehr dazu in U-Haft für Jugendliche auf Prüfstand.