Restitutionen aus Albertina und MAK

Der Kunstrückgabebeirat hat am Dienstag die Rückgabe von Kunstwerken aus der Albertina und dem MAK beschlossen. Vier Blätter und eine Druckgrafik aus der Albertina sowie Gläser, Becher, Schüsseln und eine Vase aus dem MAK gehen an Erben der ursprünglichen Besitzer.

Die Albertina muss demnach vier Blätter von Carl Spitzweg, Peter Fendi und Friedrich Gauermann an die Erben nach den Geschwistern Hermann und Käthe Kolisch restituieren. Die Geschwister hatten 1939 vor den Nationalsozialisten fliehen müssen und die Werke für 350 Reichsmark an die Albertina verkauft.

Ähnlich gelagert ist der Erwerb einer Druckgrafik von Wallerand Vaillant, die Hans Leinkauf vor seiner Flucht an die Albertina veräußerte und die nun an die Erben restituiert werden muss.

Becher im Jahr 1938 ersteigert

Das MAK muss drei Becher an die Erben nach Rudolf Bittmann, eine Prunkdeckelvase an die Erben nach Emma Budge, drei Gläser an die Erben nach Willibald Duschnitz und zwei Porzellanschüsseln an die Erben nach Heinrich Rotberger restituieren. Die Bittmann-Becher hatte das MAK 1938 im Wiener Auktionshaus Weinmüller ersteigert. Die Prunkdeckelvase hingegen war Teil einer Silbersammlung, welche das 1944 bzw. 1945 verstorbene Ehepaar Ernst und Emma Böhm dem MAK vermacht hatte.

Die Recherchen ergaben aber, dass die Vase ursprünglich aus der Sammlung der 1937 verstorbenen Hamburger Kunstsammlerin Emma Budge stammte, die von den Nationalsozialisten verfolgt wurde.

Die Duschnitz-Gläser und die Rotberger-Schüsseln schließlich hatte das MAK im Zusammenhang mit dem Ausfuhrverbotsgesetz für Kulturgut auf Sammlungen, die an ehemalige NS-Verfolgte zurückzugeben gewesen wären, erworben. In beiden Fällen versagte das Bundesdenkmalamt aufgrund von Interventionen des am Ankauf interessierten MAK die Ausfuhrbewilligungen.

Links: