Obdachlose: Beschwerde gegen Polizei

Die Vertreibung von Obdachlosen aus dem Stadtpark im Oktober hat jetzt ein juristisches Nachspiel. Mit Hilfe eines Anwalts brachten drei Betroffene eine Beschwerde gegen die Polizei und die Stadt Wien ein: Ihre Habseligkeiten seien entsorgt worden.

Die Aktion der Polizei und der für die Müllentsorgung zuständigen Magistratsabteilung 48 sei überzogen und menschenrechtswidrig gewesen, sagte der Wiener Anwalt Gabriel Lansky im Ö1-Interview.

Die Caritas schaltete den Anwalt nach der Vertreibung der Obdachlosen aus dem Stadtpark vor drei Wochen jetzt ein. Stellvertretend für drei der Vertriebenen brachte Lansky eine Beschwerde beim Unabhängigen Verwaltungssenat ein.

Schlafsäcke und Kleidung entsorgt

Die Habseligkeiten von zwei österreichischen und einer griechischen Obdachlosen seien im Zuge der Aktion entsorgt worden, so Lansky: „Das waren Schlafsäcke, das war Gewand, ein Fotoapparat war auch dabei.“ Die Obdachlosen seien von der Polizei aufgefordert worden, ihre Sachen innerhalb von 30 Minuten wegzuräumen - einige seien aber gar nicht anwesend gewesen, kritisierte der Anwalt.

„Einer unserer Mandanten kann nur mithilfe zweier Krücken gehen und somit nichts tragen. Ihm wurde nicht beim Transport seiner Habseligkeiten geholfen“, ergänzte Lansky in einer Aussendung.

Obdachlose im Stadtpark

APA/Roland Schlager

Mitte Oktober wurden die Obdachlosen aus dem Stadtpark vertrieben

Die MA 48 entgegnete, sie sei von der Polizei geholt worden, um Müll zu entsorgen. Die Wiener Polizei betonte, man habe vor der Entsorgung von Müll, Essensresten und Planen überprüft, ob sich Wertsachen darunter befänden.

Sollte die Beschwerde beim Unabhängigen Verwaltungssenat ergeben, dass die Aktion rechtswidrig war, hätten die drei Obdachlosen Anspruch auf Schadenersatz. Ansonsten überlegt Lansky, die Kampierverordnung beim Verfassungsgerichtshof zu bekämpfen.

Kampierverordnung verbietet Schlafen im Park

Mitte Oktober waren mehr als 20 Obdachlose von der Polizei aus dem Stadtpark vertrieben worden. Sie hatten dort seit mehreren Monaten auf Parkbänken ihr provisorisches Nachtquartier aufgeschlagen. Die Polizei beruft sich bei ihrem Vorgehen auf die seit 1985 geltende Kampierverordnung, wonach Schlafsäcke und Zelte in Parks und anderen öffentlichen Plätzen verboten sind.

Der Einsatz sorgte für Kritik und Solidaritätsbekundungen mit den Obdachlosen. Dabei wurde von der Caritas auch die Frage gestellt, ob es Druck von Bezirkspolitikern oder höheren Polizeistellen gegeben habe - mehr dazu in Obdachlose: Caritas verwundert über Rauswurf (wien.ORF.at).

Als Folge der Kritik fand ein runder Tisch statt, an dem unter anderen Vertreter des Fonds Soziales Wien (FSW), der Polizei, der Sucht- und Drogenkoordination sowie der karitativen Einrichtungen Caritas, Rotes Kreuz, Samariterbund und Volkshilfe teilnahmen. Dabei wurde laut FSW „Optimierungsbedarf bei der Kommunikation festgestellt“ - mehr dazu in Obdachlose: Kommunikation verbessern (wien.ORF.at).

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