Flüchtlinge unter Schleppereiverdacht: Anklage

Nachdem im Sommer drei Flüchtlinge aus dem Servitenkloster unter Schleppereiverdacht festgenommen worden sind, liegt nun eine Anklage vor. Insgesamt sind acht Personen angeklagt. Allerdings muss sich noch das Oberlandesgericht (OLG) Wien mit der Anklage befassen.

Seit kurzem gebe es eine Anklage gegen acht Personen wegen Schlepperei, die in Paragraf 114 des Fremdenpolizeigesetzes geregelt ist, bestätigte Erich Habitzl von der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt gegenüber wien.ORF.at. Die Causa liegt bei der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, da einer der Tatorte Traiskirchen betreffe.

Allerdings ist die Anklage nicht rechtskräftig, weil ein Angeklagter Einspruch erhoben hat. Nun muss das OLG Wien über die Anklage entscheiden. Die acht Angeklagten sitzen in Wiener Neustadt in Untersuchungshaft. Ein Angeklagter ist zudem wegen Körperverletzung angeklagt, allerdings nicht in Zusammenhang mit Schlepperei.

Anwältin: „Hypothetische Annahmen“ in Anklage

„Die Anklageschrift bezieht sich zur Gänze auf den polizeilichen Abschlussbericht, der in wesentlichen Teilen auf hypothetischen Annahmen ohne jegliches Tatsachensubstrat basiert. Teilweise werden ‚Erfahrungen‘ von Ermittlerin als Fakten dargestellt“, kritisierte Alexia Stuefer, die Anwältin eines Angeklagten.

Interview sorgte für Aufregung

Drei der im Servitenkloster untergebrachten Asylwerber wurden am 30. Juli wegen Verdachts der Schlepperei festgenommen. Tags darauf fand im Kloster eine Hausdurchsuchung statt - mehr dazu in Hausdurchsuchung im Servitenkloster.

Das Bundeskriminalamt sprach damals von Ermittlungen gegen eine „große kriminelle Organisation“. Die Schleppungen seien von Kleinasien über die „Balkan-Route“ nach Österreich und weiter in den EU-Raum erfolgt, hauptsächlich nach Deutschland und Frankreich, aber auch nach Skandinavien.

Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) hatte daraufhin mit ihren Aussagen aufhorchen lassen. In einem Zeitungsinterview sagte sie, die Schlepper agierten „äußert unmenschlich“: „Wenn es etwa Probleme mit schwangeren Frauen auf der Schlepperroute gab, dann wurden diese Frauen hilflos auf der Route zurückgelassen.“ Laut Bundeskriminalamt hätten sich die Aussagen auf das Vorgehen von Schleppern allgemein bezogen. In der Anklage selbst findet sich nichts über Misshandlungen.

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