Mensdorff-Pouilly rechtskräftig freigesprochen

Der Lobbyist Alfons Mensdorff-Pouilly ist am Wiener Oberlandesgericht (OLG) endgültig vom Vorwurf der Geldwäsche freigesprochen worden. „Gerüche“ bei Waffengeschäften seien zu wenig, begründete der Vorsitzende des Berufungssenats.

Die für den Tatbestand der Geldwäscherei nötige sogenannte Vortat habe sich nicht nachweisen lassen, erklärte der Vorsitzende des Berufungssenats, Christian Dostal. „Gerüche bei Waffengeschäften sind zu wenig. Es braucht Beweise“, hielt Dostal fest.

Das Wiener OLG bestätigte am Donnerstag die Entscheidung des Wiener Straflandesgerichts, das Mensdorff-Pouilly im Jänner 2013 freigesprochen hatte. Dem Lobbyisten war vorgeworfen worden, vom britischen Rüstungskonzern BAE Systems über ein verschachteltes Firmennetzwerk 12,6 Millionen Euro erhalten zu haben. Dieses Vermögen habe er dann verteilt, um Beschaffungsvorgänge in Zentral- und Osteuropa zugunsten des britischen Konzerns zu beeinflussen, so der Vorwurf.

Das OLG kam zum Schluss, dass es keine Beweise für diese Vorwürfe gab. Dass es bei Waffengeschäften verdeckte Konsulenten gebe, sei per se nicht anstößig, betonte Dostal. Es gehe „zu weit“, Zahlungsflüsse über solche Berater grundsätzlich als kriminell zu bezeichnen. Im gegenständlichen Fall habe man es mit einem Firmenkonstrukt und Zahlungsvorgängen zu tun gehabt, „die aus dem Umstand, dass es sich um einen Rüstungskonzern handelt, nachvollziehbar sind“, so Dostal.

Mensdorff-Pouilly steht an der Wand

APA/Hochmuth

Erstrichter: „Sache stinkt nicht genug“

Vom OLG endgültig bestätigt wurden auch die erstinstanzlichen Freisprüche für Mensdorff-Pouilly vom Vorwurf, in zwei parlamentarischen Untersuchungsausschüssen insgesamt dreimal falsch ausgesagt zu haben. Auch der mitangeklagte Kurt D., der im Auftrag von Mensdorff-Pouilly Überweisungen auf verschiedene Konten vorgenommen hatte, wurde in zweiter Instanz noch einmal freigesprochen.

Das Erstgericht hatte sich am Ende eines ausführlichen Beweisverfahrens zwar überzeugt gezeigt, dass Mensdorff-Pouilly Gelder von BAE Systems übernommen hatte, „aber wir wissen nicht, in welcher Funktion“. „Die Sache stinkt, aber sie stinkt nicht genug“, hielt der Erstrichter wörtlich fest. Eine Bestechung habe sich nicht nachweisen lassen.

Zwei Monate bedingte Haft in erster Instanz

Verurteilt wurde Mensdorff-Pouilly in erster Instanz damit lediglich wegen Beweismittelfälschung, wofür er zwei Monate bedingte Haft kassierte. Er hatte im Ermittlungsverfahren ein Fax vorgelegt, das beweisen sollte, dass ein Teil der Gelder - konkret 4,77 Millionen Euro - von ihm in ein Projekt eines mittlerweile verstorbenen Geschäftsmannes in Dubai investiert wurden.

Ein früherer Geschäftspartner und die Mutter des Verstorbenen hatten allerdings im Zeugenstand ausgeschlossen, dass der Mann von Mensdorff-Pouilly Millionen bekommen haben könnte. Der Richter glaubte diesen Zeugen und sah das vorgelegte Entlastungsmaterial als Fälschung an.