Haftstrafe für Welpenhändler

Wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs und Tierquälerei sind heute zwei Welpenhändler nicht rechtskräftig zu einer Strafe von zwei Jahren, davon acht Monate unbedingt, verurteilt worden. Die Angeklagten hatten kranke Tiere verkauft.

Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, Verteidiger Werner Tomanek erbat sich drei Tage Bedenkzeit. Die Anklage hatte dem Mann und der Frau vorgeworfen, seit 2012 Hundewelpen aus der Slowakei bezogen und über das Internet angeboten zu haben. Sechs Welpen unterschiedlichster Rassen seien bereits verkauft worden, und zwar zu Preisen zwischen 190 und 450 Euro. Die Tiere seien offenbar schwer krank gewesen und nur wenig später verendet bzw. hätten eingeschläfert werden müssen.

Angeklagte im Prozess wegen illegalen Welpenhandels

ORF

Angeklagte vor Prozessbeginn

Handel wurde fortgesetzt

Am letzten Verhandlungstag kam zutage, dass der Angeklagte noch während des laufenden Verfahrens weiterhin regen Handel mit Hundewelpen betrieben hatte. Zwei Zeugen berichteten, dass sie sich im Jänner auf ein Internetinserat des Beschuldigten, in dem er Staffordshire-Bullterrier angeboten hatte, gemeldet hätten. Bei einem Treffen in der Donaustadt saß ein Hund im Auto des Mannes und machte laut Zeugin „einen matten Eindruck“. Daraufhin wurde beim Veterinärdienst der Stadt Wien (MA 60) Anzeige erstattet.

Die Zeugin erkannte auf Befragen des Richters in dem Angeklagten jenen Mann wieder, der ihr den Hund verkaufen wollte. Zudem habe sie sich das Nummernschild des Fahrzeuges gemerkt. Die Verkaufssituation sei „komisch“ gewesen. Der Verkäufer habe ihr nicht die Zuchtanstalt sagen können und auch nicht gewusst, wo der Hund herkam, so die Zeugin: „Das ist nicht üblich, wenn man einen Hund kauft. Ich habe das Gefühl gehabt, er wollte nur schnell Geld machen.“

Kranke Hundewelpen

Vier Pfoten Fotoarchiv

Die Tiere waren teils krank

„Ich kenne diese Frau überhaupt nicht“, wies der Beschuldigte die Vorwürfe zurück. „Natürlich war er es“, meinte im Gegensatz dazu Verteidiger Tomanek nach einer kurzen Verhandlungspause. „Aber es gehören immer zwei dazu. Die, die Rassehunde kaufen, und die, die die Hunde aus dem Auto aus verkaufen“, meinte der Anwalt. „Es gibt einen Markt dafür, das ist schlimm genug.“

Vier Pfoten kam mit Polizei

Tomanek hatte vor der Verhandlung in einem Interview mit „Wien heute“ noch mit einem Freispruch gerechnet: „Auch unter Fachleuten ist es offensichtlich nicht so einfach zu klären, ob die Tiere sechs Wochen oder neun Wochen alt sind. Für Laien ist das nicht erkennbar, und dafür sind meine Mandanten verwaltungsstrafrechtlich abgestraft worden, das war die Fahrlässigkeit von ihnen. Dass sie vorsätzlich jemand betrogen hätten, ist Unsinn.“

Zum Verfahren war es gekommen, weil geschädigte Hundekäufer Tierschützer von Vier Pfoten auf die Angeklagten aufmerksam gemacht hatten. Zu einem Testkauf waren die Tierschützer in Begleitung der Polizei gekommen. In einer Wohnung befanden sich zu dem Zeitpunkt 13 Welpen. Selbst ein Laie hätte deren schlechten Zustand erkannt, so die Tierschützer am ersten Verhandlungstag - mehr dazu in Illegaler Welpenhandel: Prozess vertagt.

Die Hunde sollen die Angeklagten in der Slowakei billig gekauft haben. Für ein Tier sollen sie 150 Euro gezahlt haben. Laut Vier Pfoten verlangen seriöse Züchter mindestens 1.000 Euro für einen Hundewelpen.

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