Acht Monate bedingt für Finanzbeamtin

Eine über alle Maßen neugierige ehemalige Vertragsbedienstete eines Wiener Finanzamts ist am Donnerstag im Straflandesgericht wegen Amtsmissbrauchs rechtskräftig zu acht Monaten bedingt verurteilt worden.

Die 53-Jährige hatte seit dem Frühjahr 2008 ohne dienstliche Notwendigkeit und damit verbotenerweise Prominente, Verwandte und Arbeitskollegen im elektronischen Register der Finanz abgefragt. Die Witwe interessierte sich dabei vor allem für die Adressen und Geburtsdaten und nicht für etwaige Abgabenschulden oder anhängige Finanzverfahren. „Steuerlich hat mich eigentlich überhaupt nix interessiert, ehrlich gesagt“, verriet sie Richterin Daniela Vetter.

1.142 verbotene Zugriffe

Auf deren Frage, ob es ihr danach „besser“ gegangen sei, erwiderte die Angeklagte: „Ich bin ein neugieriger Mensch, das gebe ich ehrlich zu.“ „Ja aber warum haben’S dann die Adressen nicht gegoogelt?“, wandte Staatsanwältin Judith Ziska ein. „Um ehrlich zu sein, ich hab’ mich nicht so auskennt“, sagte die 53-Jährige.

Politiker, prominente Sportler, „die halben Dancing-Stars“ (Staatsanwältin), aber auch Hotels am Mondsee, wo die Angeklagte gern Urlaub machte, waren Objekte ihrer Begierde. Insgesamt 1.142 verbotene Zugriffe umfasste die Anklage. „War das nicht ein Zeitaufwand?“, hakte die Richterin nach. „Ich hab’ auch die Arbeit g’macht, die ang’fallen ist!“, betonte die Frau.

Im Vorjahr flog das illegale Durchschauen der Daten auf, die seit 1994 bei der Finanz tätige Vertragsbedienstete wurde entlassen und angezeigt. Über Konsequenzen habe sie nicht nachgedacht, stellte die Angeklagte fest. Schlechtes Gewissen habe sie beim verbotenen Eintippen der Namen in die Suchmaske nicht gehabt. Sie habe die Geburtsdaten ja gleich wieder vergessen.