Schleppereiverdacht: Flüchtlinge warten auf Prozess

Die Anklagen gegen jene Asylwerber, die im Sommer im Umfeld des Servitenklosters wegen des Verdachts der Schlepperei verhaftet wurden, sind rechtswirksam. Das hat das Oberlandesgericht Wien (OLG) entschieden. Die Angeklagten sitzen seit über einem halben Jahr in U-Haft.

Die Anklagen gegen acht Personen wegen gewerbsmäßiger Schlepperei im Rahmen einer kriminellen Vereinigung waren nicht rechtskräftig, weil zwei Angeklagte Einspruch erhoben hatten. Das OLG kam aber in einer 18-seitigen Entscheidung am 29. Jänner zu dem Schluss, dass die Anklagen rechtswirksam sind. „Der Sachverhalt ist ausreichend geklärt für eine Anklage“, sagte OLG-Sprecher Leo Levnaic-Iwanski gegenüber wien.ORF.at. Nun muss am Gericht in Wiener Neustadt ein Verhandlungstermin angesetzt werden.

Seit über sechs Monaten in U-Haft

Sieben der acht Angeklagten sitzen indessen in Wiener Neustadt in Untersuchungshaft, einer wurde Ende Jänner enthaftet. Die acht Männer warten seit mehr als einem halben Jahr darauf, dass ihnen der Prozess wegen des Paragrafen 114 des Fremdenpolizeigesetzes gemacht wird.

Ein Angeklagter ist zudem wegen Körperverletzung angeklagt, allerdings nicht im Zusammenhang mit Schlepperei. Die Causa ressortiert in Wiener Neustadt, da einer der Tatorte Traiskirchen betreffe, hieß es von der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt. In der Folge habe man zu dem ursprünglichen Verfahren noch einen Akt aus Wien abgetreten bekommen.

Interview sorgte für Aufregung

Vier der im Servitenkloster untergebrachten Asylwerber wurden am 30. Juli wegen Verdachts der Schlepperei festgenommen. Tags darauf fand im Kloster eine Hausdurchsuchung statt - mehr dazu in Hausdurchsuchung im Servitenkloster.

Das Bundeskriminalamt sprach damals von Ermittlungen gegen eine „große kriminelle Organisation“. Die Schleppungen seien von Kleinasien über die „Balkan-Route“ nach Österreich und weiter in den EU-Raum erfolgt, hauptsächlich nach Deutschland und Frankreich, aber auch nach Skandinavien.

Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) hatte daraufhin mit ihren Aussagen aufhorchen lassen. In einem Zeitungsinterview sagte sie, die Schlepper agierten „äußert unmenschlich“: „Wenn es etwa Probleme mit schwangeren Frauen auf der Schlepperroute gab, dann wurden diese Frauen hilflos auf der Route zurückgelassen.“ Laut Bundeskriminalamt hätten sich die Aussagen auf das Vorgehen von Schleppern allgemein bezogen. In der Anklage selbst findet sich nichts über Misshandlungen.

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