AMS: Postenbesetzungs-Klage abgewiesen

Die Bestellung der neuen Landesgeschäftsführung des Wiener Arbeitsmarktservice (AMS) sorgte 2012 für viel Wirbel: Nun wurde die Schadenersatzklage der unterlegenen Bewerberin Ingeborg Friehs gegen das Sozialministerium in erster Instanz abgewiesen.

Petra Draxl

APA/BMASK/Thomas Topf

Amtierende AMS-Chefin Petra Draxl

Ingeborg Friehs, damals Stellvertreterin der Wiener AMS-Geschäftsführerin Claudia Finster, hatte sich Mitte 2012 um deren Nachfolge beworben. Allerdings wurde ihr die damalige Abteilungsleiterin im Sozialministerium, Petra Draxl, vorgezogen - mehr dazu in Kritik an Bestellung von neuer AMS-Leiterin.

230.000 Euro Schadenersatz gefordert

Friehs, die in Interviews immer wieder von einer politisch motivierten Entscheidung und starkem Druck auf ihre Person sprach, hatte daher eine Schadenersatzklage über 230.000 Euro gegen das AMS und die Republik Österreich eingebracht. Der Sozialminister Rudolf Hundstorfer und die Wiener Vizebürgermeisterin Renate Brauner (beide SPÖ) hatten Interventionsvorwürfe stets zurückgewiesen - mehr dazu in AMS: Spitzenbeamte bestreiten Intervention.

Friehs’ Schadenersatzklage wurde nun abgewiesen. „Das Gericht geht von der Rechtmäßigkeit des Verhaltens der Mitglieder des Verwaltungsrates aus und schließt auch eine von unsachlichen Motiven geleitete Entscheidung von Sozialminister Hundstorfer dezidiert aus“, heißt es in einer Aussendung des Ministeriums. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig - mehr dazu in AMS-Direktorium nun doch konstituiert.

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