Firtasch in Auslieferungshaft

Das Wiener Straflandesgericht hat am Freitag über den ukrainischen Geschäftsmann Dimitri Firtasch die Auslieferungshaft wegen des Haftgrunds der Fluchtgefahr verhängt. Gegen eine Kaution von 125 Mio. Euro kann die Auslieferungshaft aufgehoben werden.

Für den Fall, dass Firtasch die Kaution zahlt, wurde ihm bereits das Gelöbnis, Österreich nicht zu verlassen, abgenommen. Die Höhe der Kaution bemisst sich nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen zusammen mit der Schwere des Tatverdachts. Der Betroffene meldete gegen den Beschluss Beschwerde an, über welche das Oberlandesgericht Wien zu entscheiden haben wird.

Kein Zusammenhang mit „jüngsten Ereignissen“

Grundlage für die Festnahmeanordnung der Staatsanwaltschaft Wien war ein US-Haftbefehl gegen Firtasch, in dem ihm der Verdacht der Bestechung und der Teilnahme an einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen wird. Er soll vor einem Bundesgericht in Chicago wegen Korruption bei Auslandsgeschäften angeklagt werden, teilten US-Staatsanwälte der Nachrichtenagentur Reuters am Freitag mit. Die Ermittlungen gegen Firtasch liefen seit Jahren und hätten „nichts mit den jüngsten Ereignissen in der Ukraine zu tun“, hieß es.

Über die Zulässigkeit der Auslieferung wird anhand des Auslieferungsersuchens und der von den US-amerikanischen Behörden noch vorzulegenden Unterlagen vom Landesgericht für Strafsachen Wien nach Durchführung des dafür vorgesehenen Verfahrens entschieden werden, teilte das Landesgericht mit.

Festnahme am Mittwochabend

Firtasch war im Zuge eines Rechtshilfsakts für die US-Bundespolizei FBI Mittwochabend in Wien-Wieden verhaftet worden. Das gab das Bundeskriminalamt (BK) am Donnerstag bekannt, ohne vorerst die Identität des Verhafteten zu bestätigen - mehr dazu in Bodyguards schritten nicht ein (news.ORF.at). Die Frist für die Verhängung der Auslieferungshaft wäre in der Nacht auf Samstag abgelaufen - mehr dazu in Verhafteter Oligarch: Gericht prüft Auslieferung.