„Burg“: Hartmann will zwei Mio. Euro

Sein Dienstverhältnis sei aufrecht, er selbst leistungsbereit. Ex-Burgtheater-Direktor Matthias Hartmann hat gegen seine Entlassung geklagt und fordert rund zwei Mio. Euro. Burgtheater-Anwalt Bernhard Hainz spricht von „Vernebelungstaktik“.

Seine Entlassung sei jedenfalls „ungerechtfertigt“ erfolgt, heißt es in der in der Vorwoche beim Arbeits- und Sozialgericht Wien eingebrachten Klage Hartmanns. Hartmanns Anwälte Georg Schima und Katharina Körber-Risak betonten jetzt, die beklagte Partei habe keinen Entlassungsgrund genannt. Deshalb sei ein Fristsetzungsvertrag eingebracht worden. Binnen 14 Tagen müssten die Entlassungsgründe detailliert genannt werden.

Matthias Hartmann bei einer Pressekonferenz im April 2009

APA/Hans Klaus Techt

Matthias Hartmann

Die Anwälte argumentierten auch, dass sowohl der Aufsichtsrat des Burgtheaters als auch die Holding über die Vorgänge im Burgtheater informiert gewesen wären und diese „informiert geduldet“ hätten. „Es ist nicht so, dass sich Hartmann um das alles nicht gekümmert hat“, so die Anwälte. Hartmann habe ab Jänner 2011 den deutschen Experten Peter F. Raddatz zugezogen und ihn mit der Durchleuchtung und dem Auffinden von Verbesserungsvorschlägen von betriebsinternen Abläufen beauftragt.

Hartmann fordert „knapp unter zwei Mio. Euro“

In einer eidesstattlichen Erklärung soll Raddatz angeben, bereits am 19. Juni 2011 gegenüber Holding Chef Georg Springer von Verbindlichkeiten über 13,6 Mio. Euro zum Ende der Spielzeit 2008/09 gesprochen zu haben. Am 19. April 2012 habe Raddatz überdies auf die in Theaterbetrieben völlig unübliche Abschreibungspraxis des Burgtheaters hingewiesen. „Raddatz wird sicher eine ganz wichtige Rolle als Zeuge spielen“, kündigte Schima an. Faktum sei, dass sich Hartmann auf die Hinterbeine gestellt habe.

Dass auf seine Warnungen niemand reagiert habe, sei nicht Hartmann anzulasten. Die Anwälte präsentierten weiters Hartmanns finanzielle Forderungen. Diese belaufen sich demnach „alles in allem“ auf „knapp unter zwei Millionen Euro“. Darin enthalten ist unter anderem eine Kündigungsentschädigung sowie eine volle Auszahlung des bis 31.8.2019 datierten laufenden Vertrags.

„Burg“-Anwalt: „reine Vernebelungstaktik“

Für Burgtheater-Anwalt Bernhard Hainz ist dies alles „eine reine Vernebelungstaktik“. Hartmann habe nicht nur Kenntnis vom „System Stantejsky“ gehabt, sondern sei auch „an diesem System selbst beteiligt“ gewesen. Raddatz sei offenbar nicht in der Lage gewesen, das von den Wirtschaftsprüfern KPMG aufgedeckte „System Stantejsky“ zu durchschauen.

„Die fristlose Entlassung von Matthias Hartmann steht weder mit der Abschreibungsmethodik noch mit der Liquiditätssituation des Burgtheaters in einem Zusammenhang“, so Hainz. Raddatz sei offensichtlich ebenfalls von Hartmann und Stantejsky getäuscht worden, ansonsten hätte das System schon viel früher auffliegen müssen.

Relevant sei einzig, dass Hartmann „seit Juli 2009 Kenntnis von der Schwarzgeldpraxis der früheren Burgtheater-Geschäftsführung hatte“, so der Anwalt weiter. Schlimmer noch, Hartmann sei „aktiver Teil dieses Systems“ gewesen. Hartmann habe inzwischen eine Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit dem System Stantejsky gestanden: „Dies alleine ist schon ein ausreichender Entlassungsgrund“, so Hainz.

Erster Gerichtstermin im Mai?

Hartmann argumentiert in seiner Klage auch damit, dass eine Abberufung nur durch den Bundeskanzler erfolgen hätte können. Da dies nicht geschehen sei, sei seine Entlassung nicht nur „unberechtigt“, sondern auch „unwirksam“. Für Hainz ist dies „verfassungsrechtlicher Schwachsinn“. Laut Bundestheaterorganisationsgesetz ist ausschließlich der jeweilige Kunst- und Kulturminister für Bestellung und Abberufung zuständig.

Hartmanns Anwälte rechnen mit einer ersten Tagsatzung vor Gericht im Mai. Hainz hält einen ersten Gerichtstermin „frühestens im Mai“ für wahrscheinlich, „vielleicht auch erst im Juni“.

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