„Puber“-Prozess: 14 Monate Haft

Der Schweizer Sprayer „Puber“ ist am Donnerstag wegen schwerer Sachbeschädigung zu 14 Monaten Haft, davon vier Monate unbedingt, verurteilt worden. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Der Schweizer, der seit März in Untersuchungshaft war, wurde noch am Donnerstag enthaftet. Renato S. wurde für schuldig erklärt, über 100-mal das Wort „Puber“ an diverse Hausmauern und Türen gesprayt zu haben. Der angerichtete Schaden blieb laut Richter Wilhelm Mende unter den angeklagten 50.000 Euro. Der 30-Jährige unterzeichnete noch im Gerichtssaal die Papiere für seine Freilassung. Dem Schweizer hatte eine Haftstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren gedroht.

"Puber" wird in den Verhandlungssaal gebracht

APA/Herbert Pfarrhofer

„Ich habe mir nichts dabei gedacht“

„Ich entschuldige mich dafür, dass ich mich zu so einem Blödsinn habe verleiten lassen“, sagte der Angeklagte am Ende des zweitägigen Prozesses und vor der Urteilsverkündung. Auf die Frage von Staatsanwalt Markus Berghammer, wofür „Puber“ denn eigentlich stehe, antwortete der Angeklagte: „Das weiß ich nicht.“

Auch wisse der 30-Jährige nicht, was seine Motivation gewesen ist: „Ich habe mir nichts dabei gedacht.“ Staatsanwalt Berghammer warf dem Schweizer insgesamt 232 Vergehen vor. Der Angeklagte gab allerdings nur maximal 30 auf Hausmauern und Türen angebrachte Tags zu - mehr dazu in Prozess „Puber“: „Teilweise schuldig“.

„Puber“ bei der Verhandlung wortkarg

In mühsamer Kleinstarbeit ging Richter Wilhelm Mende am zweiten Verhandlungstag von 9.30 Uhr bis zum späten Nachmittag insgesamt 232 Fakten mit Verteidigung und Angeklagten akribisch durch. Die Faktennummern der Polizei stimmten nicht mit jenen des Gerichts überein. Zudem fehlten oft Bildaufnahmen von den Tags, die der Schweizer gesprüht haben soll, manche Punkte fanden sich doppelt in der Anklage.

In einigen Fällen war keine Sachbeschädigung zu erkennen, weil die gesprühten Tags von den Hausbesitzern wieder leicht entfernt werden konnten. Vier Laptops und der Computer der Schriftführerin dokumentierten die über 200 Fakten. Ab 15.30 Uhr musste Mende ohne Berufsschriftführerin weitermachen. Der 30-jährige Angeklagte gab sich bei den Fragen durch den Richter wortkarg. Zu den ihm vorgelegten Bildern sagte er nur noch „Nein, das ist nicht von mir“ oder „Das könnte von mir sein“.

In WG festgenommen

Der Schweizer kam im vergangenen Jahr nach Österreich und lebte seither unangemeldet in Wien. Um Geld zu verdienen, arbeitete er ab und zu als Security-Mitarbeiter. Im Sommer 2013 war er in der Nähe des Cafe Leopold von einem Sicherheitsmann beim Sprühen erwischt worden. Aufgrund dieses Vorfalls und durch ein Überwachungsvideo konnte der Schweizer in einer Wiener WG ausfindig gemacht werden - mehr dazu in Polizei verhaftet Sprayer „Puber“.

In der Wohnung wurden zahlreiche Spraydosen sowie Graffitiutensilien gefunden. Der 30-Jährige flüchtete mit seinem Laptop aufs Dach und wollte den Computer in einem Kamin versenken. Davon hielten ihn die noch Polizisten ab. Auf dem Laptop wurden anschließend zahlreiche Fotos von diversen Graffiti sichergestellt - mehr dazu in 88 „Fakten“: Gutachten belastet „Puber“.

Teilbedingte Haft für britischen Sprayer

Bereits am Mittwoch war in einem parallel laufenden Prozess ein weiterer Sprayer verurteilt worden. Der Brite wurde rechtskräftig zu einer teilbedingten Haft von 18 Monaten verurteilt. Er war ebenso wie „Puber“ im März festgenommen worden und auch er soll mehr als 200 Tags in Wien hinterlassen haben. Der Brite, der sich voll geständig zeigte, platzierte seit 2011 seine Schriftzüge „T-BAG“ und „GN“ an diversen Zügen des öffentlichen Verkehrsnetzes in Wien. Dabei entstand für die Wiener Linien und die ÖBB ein Schaden von knapp 200.000 Euro.

„Ich bin nicht wie Puber, der die Stadt verunstaltet, ich sprühe meine Tags nicht auf der Straße. Sie sind nicht für alle gedacht, sondern nur für Personen, denen ich sie zeigen möchte, andere Graffitikünstler“, sagte der 23-Jährige vor Richterin Martina Frank. Der Vorwurf, dass der Sprayer seine Tags auch in der Stadt Salzburg hinterlassen haben soll, wurde fallengelassen. Der 23-Jährige wurde zu einer Strafe von 18 Monaten, davon vier Monate unbedingt, verurteilt. Da der Brite bereits seit 7. März in U-Haft saß, wurde er nach dem Prozess enthaftet.