Fahrradtaxler in Parkplatznot

Parkplatzsorgen haben die rund 50 Fahrradtaxis in der Wiener Innenstadt. Im Unterschied zu den Fiakern haben sie nämlich keinen eigenen Standplatz. Wenn sie in der Fußgängerzone stehen, werden sie sogar abgestraft.

36 Euro - so hoch ist die Strafe für das Herumstehen mit dem Fahrrad in der Fußgängerzone, bestätigt die Polizei. Denn laut Straßenverkehrsordnung ist Halten und Parken in der Fußgängerzone verboten - und zwar auch für Fahrräder. Geahndet wird das Vergehen de facto nur in der Fußgängerzone beim Stephansplatz - doch gerade hier tummeln sich viele potenzielle Kunden.

Für die Fahrradtaxler bedeutet das: Sie müssen ihr Gefährt ununterbrochen schieben. „Wir müssen immer in Bewegung bleiben, denn wer ein Fahrrad schiebt, der gilt als Fußgänger“, sagt Christoph Ertelthalner vom Fahrradtaxi „Faxi“ gegenüber Radio Wien. Sobald er stehenbleibt, droht ein Straftzettel. „Ich schätze vier bis fünf Kilometer kommen so extra zusammen, wenn man nicht dauernd neue Kunden hat“, so Ertelthalner.

Fahrradtaxi Am Stephansplatz

ORF/Evelyn Kanya

Die Fiaker dürfen rasten, die Fahrradtaxler müssen schieben

Verein soll Standplätze durchsetzen

Alle Vorstöße für einen eigenen Standplatz sind bis jetzt gescheitert. „Kollegen waren im Rathaus, waren im Bezirksamt, aber bis dato ohne Erfolg“, sagt Marc Redlinger vom Vienna Rikscha-Service. Jetzt soll ein Verein gegründet werden, der Standplätze durchsetzen soll.

Aus dem Büro von City-Bezirksvorsteherin Ursula Stenzel (ÖVP) heißt es: „Es besteht hier offensichtlich rechtlicher Klärungsbedarf.“ Sie sieht Verkehrsstadträtin Maria Vassilakou (Grüne) am Zug. Die Verkehrsabteilung der Stadt plädiert für eine Änderung der Straßenverkehrsordnung: Man habe das Verkehrsministerium bereits kontaktiert, heißt es auf Anfrage.

fahrradtaxis auf dem Stephansplatz

ORF

Fiakerin: „Sicher nicht hier bei den Pferden“

Die Fiaker nehmen die Bestrebungen der Radtaxler unterschiedlich hin. „Ein Tourist der Fiaker fahren will, fährt Fiaker, und wer mit einem Radtaxi fahren will, fährt damit“, sagt ein Fiaker auf dem Stephansplatz. Doch eine Kollegin ergänzt: „Wenn die Leute damit fahren wollen ist es kein Problem, aber sicher nicht hier bei den Pferden.“

Von den Fahrgästen gibt es hingegen breite Unterstützung. „Es ist nett. Die Kinder haben es gern. Es ist nicht laut“, sagt ein Tourist. „Die Kinder wollen es unbedingt machen. Da müssen sie nicht selber treten“, meint eine Wien-Besucherin.

Radfahren in Fußgängerzone billiger als Stehen

Strafzettel verteilt die Polizei für das Stehen mit dem Fahrrad in der Fußgängerzone laut Ertelthalner erst seit einem guten Jahr: „Damals ist die Rikscha-Dichte deutlich gestiegen.“ Das Halte- und Parkverbot gilt theoretisch nicht nur für die Fahrradtaxis, sondern für alle Fahrräder. Dass in der Praxis in der Regel nur die Taxler Strafzettel bekommen, erklärt Polizeichefinspektor Herbert Grünsteidl damit, dass deren Fahrzeuge deutlich größer seien als gewöhnliche Räder - und damit größere Hindernisse.

Erlaubt ist das Radfahren auf dem Stephansplatz nur an Werktagen zwischen 6.30 Uhr und 10.00 Uhr - und nur für Zustelltätigkeiten, die nicht zu Fuß erledigt werden können. Kurioses Detail am Rande: Mit dem Fahrrad verbotenerweise durch die Fußgängerzone zu fahren ist billiger als damit herumzustehen. Verbotenes Stehen kostet 36 Euro, verbotenes Fahren nur 30 Euro.