Josef S. wieder in Deutschland

Der vergangene Woche im Akademikerball-Prozess nicht rechtskräftig verurteilte Demonstrant Josef S. befindet sich mittlerweile wieder in Deutschland. In einem Statement kritisiert er nun den österreichischen Strafvollzug.

Josef S. ist seit Montag wieder in Jena. Er will dort zur Ruhe kommen und wieder ein normales Leben als Student führen, heißt es aus seinem Umfeld. Josef S. veröffentlichte auch ein Statement nach der Haft in Wien. Darin bedankt er sich bei den Unterstützerinnen und Unterstützern und übt Kritik an der Zeit in der Justizanstalt Josefstadt.

„In der JVA Wien Josefstadt ist nur ein Überleben möglich, aber kein Leben. Es gibt ein Dach über den Kopf, Essen, medizinische Betreuung und sanitäre Einrichtungen, aber dies ist keine menschenwürdige Unterbringung. Für die meisten Häftlinge bedeutet der Aufenthalt im Häfen 23 Stunden Zelle und eine Stunde Freigang im Hof, der kaum größer als 20 Quadratmeter ist. Für ein paar wenige gibt es die Möglichkeit zu arbeiten, um den tristen Alltag zu entfliehen. Freizeitmöglichkeiten gibt es kaum und wenn finden sie nur sehr sporadisch (einmal im Monat) statt“, heißt es in dem Statement.

Vollzugsdirektion: Kritik „zu undifferenziert“

Christian Timm, stellvertretender Leiter und Mediensprecher der Vollzugsdirektion, will die Kritik so nicht gelten lassen und meint „man müsse differenzieren, denn U-Häftlinge müssen von Haus aus nicht arbeiten“. Ein Großteil der Strafgefangenen arbeitet laut Timm hingegen aus gesundheitlichen Gründen nicht - viele Häftlinge kämen ja in die Josefstadt, weil es eine Sonderkrankenanstalt gibt. Zum Vorwurf, dass die Gefangenen kaum aus der Zelle kommen, räumte Timm gegenüber wien.ORF.at ein: Da die Justizanstalt Josefstadt „generell nicht mit zu viel Personal gesegnet ist, ergeben sich lange Einschlusszeiten“.

Josef S. war im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an den Demonstrationen gegen den rechten Akademikerball im Jänner wegen Landfriedensbruchs, versuchter schwerer Körperverletzung und schwerer Sachbeschädigung nicht rechtskräftig zu zwölf Monaten Haft, vier davon unbedingt verurteilt worden. Zuvor befand er sich knapp sechs Monate in Untersuchungshaft. Er wurde deshalb nach dem Urteil aus der Justizanstalt Josefstadt entlassen - mehr dazu in Josef S. nach Urteil in Freiheit.

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