Vier „Dschihadisten“ in U-Haft

Das Landesgericht Wien hat am Donnerstag die Untersuchungshaft über vier der neun festgenommenen mutmaßlichen Dschihadisten verhängt. Im Fall der fünf weiteren Verdächtigen soll die Entscheidung am Freitagvormittag erfolgen.

Die zuständige Journalrichterin des Landesgerichts für Strafsachen Wien habe aufgrund von Flucht-, Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr für die vier Verdächtigen in Wien die U-Haft angeordnet, hieß es. Die Gruppe wird der „Teilnahme an einer terroristischen Vereinigung“ verdächtigt. Bis Freitagmittag wird die zuständige Haftrichterin in Wien auch über den Antrag der Staatsanwaltschaft auf U-Haft für die fünf weiteren Festgenommenen entscheiden. Das wird per Videoschaltung gemacht, da die fünf Personen in die Justizanstalt Klagenfurt gebracht wurden.

Neun Flüchtlinge aus Tschetschenien

Ursprünglich waren insgesamt zehn Personen festgenommen worden. Eine Gruppe soll in Kärnten, die zweite im Burgenland aufgehalten worden sein. Neun davon sollen laut „Presse“ anerkannte Konventionsflüchtlinge aus Tschetschenien sein - im Alter zwischen 17 und 32 Jahren, unter ihnen auch eine Frau. Sie werden verdächtigt, dass sie sich als Dschihadisten im Syrien-Krieg beteiligen wollten. Bei dem Zehnten soll es sich um einen österreichischen Staatsbürger türkischer Abstammung handeln, der als „Schleuser bzw. Organisator“ aufgetreten sei.

Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien, Nina Bussek, bestätigte das auf APA-Anfrage am Donnerstag nicht - Angaben zur Staatsbürgerschaft dürfe sie generell nicht machen. Laut „Kurier“ wurde der 17-Jährige aufgrund seiner Minderjährigkeit inzwischen wieder freigelassen. Bussek bestätigte, dass ursprünglich zehn Personen festgenommen worden waren, aber nur gegen neun ein Antrag auf U-Haft gestellt wurde.

Auf dem Weg nach Syrien aufgehalten

Im Hintergrund ist zu hören, dass die Kriminalisten einiges an Beweisen gegen die Verhafteten zusammengetragen haben, die Frau und die Männer aus Tschetschenien wurden offenbar schon längere Zeit vom Verfassungsschutz beobachtet.

Obwohl die Personen noch in Österreich unterwegs waren, könnte allein schon die Reisetätigkeit als Straftat eingestuft werden. „Bis zu einem gewissen Grad wird hier schon die böse Absicht in Verbindung mit Vorbereitungshandlungen unter Strafe gestellt“, sagte Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk.

Wer sich als Mitglied an einer terroristischen Vereinigung beteiligt, ist mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren Haft zu bestrafen. Das steht im Paragrafen 278b des StGB, dem sogenannten Terrorparagrafen. Die bloße Vermutung gilt dabei nicht. Es muss ausreichend Beweise geben, dass die neun mutmaßlichen Dschihadisten die Absicht hatten, sich an einer terroristischen Vereinigung zu beteiligen oder sie zu fördern.

Asyl-Aberkennungsverfahren eingeleitet

Im Falle der vier Tschetschenen, über die bereits Untersuchungshaft verhängt worden ist, ist auch ein Asylaberkennungsverfahren eingeleitet worden. Das teilte Innenministeriumssprecher Karl-Heinz Grundböck Donnerstagabend der APA mit. Bei den übrigen Personen werde noch die Entscheidung des Haftrichters abgewartet.

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