Akademikerball: Zweites Urteil rechtskräftig

Das Urteil im zweiten Akademikerball-Prozess ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Wien verzichtete auf Rechtsmittel, obwohl der 43-jährige Demonstrant nicht wie angeklagt wegen Landfriedensbruchs verurteilt wurde.

Der 43-jährige Demonstrant war am Montag zu sechs Monaten bedingt verurteilt, aber von inkriminierten Landfriedensbruch freigesprochen worden - mehr dazu in Akademikerball-Prozess: Sechs Monate bedingt.

Damit akzeptiert die Staatsanwaltschaft die Einschätzung des Gerichts, dass der Mann entgegen der Anklage weder bei der Gegendemonstration zum Akademikerball im vergangenen Jänner noch bei einer Demo gegen den Aufmarsch der Identitären im Mai an einer auf Gewalttätigkeiten ausgerichteten Zusammenrottung einer Menschenmenge teilgenommen hatte.

Der 43-Jährige hatte eine Bewährungsstrafe ausgefasst, weil er mit einer Fahnenstange einer Polizistin auf den Unterarm geschlagen und Steine gegen namentlich nicht mehr feststellbare Polizisten geworfen hatte.

Erste Verurteilung auch wegen Landfriedensbruchs

Der staatsanwaltschaftliche Rechtsmittelverzicht ist insofern bemerkenswert, als vor wenigen Wochen im ersten Akademikerball-Prozess ein 23 Jahre alter Deutsche wegen schwerer Körperverletzung und Landfriedensbruchs zu einem Jahr Haft - davon immerhin vier Monate unbedingt - verurteilt wurde. Dieses Urteil ist allerdings nicht endgültig: Die Verteidigung hat dagegen Berufung angemeldet - mehr dazu in Josef S.: Anwälte fechten Urteil an und in Josef S. wieder in Deutschland.