Hartmann: Eilige Kündigung, langes Verfahren

25 Stunden an zwei Tagen: Der von Ex-Burgtheaterdirektor Matthias Hartmann angestrengte Prozess gegen seine Entlassung hat Fahrt aufgenommen. Nach der Zeugen-Befragung zeigten sich beide Seiten zufrieden mit den ersten Ergebnissen.

Sowohl der Vertreter des Burgtheaters, Bernhard Hainz, als auch Hartmann-Anwältin Katharina Körber-Risak sprachen von einem ersten wichtigen Schritt. Körber-Risak freute sich über „relativ aufschlussreiche“ Tagsatzungen und die „ambitionierte“ Richterin Kristina Heissenberger, die die Verhandlungen ohne viele Pausen bis spät in die Nacht führte - mehr dazu in Ostermayer: „Unangenehmste Situation“ (wien.ORF.at).

HArtmann Springer

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Hartmann fordert im Prozess zwei Millionen Euro

„Wesentlichen Schritt weitergekommen“

„Einen wesentlichen Schritt weitergekommen“ sieht sich auch Hainz: „Nun ist klargestellt, dass diese Formalmätzchen, die Hartmann eingewendet hat, nicht zum Tragen kommen“, so der Anwalt in Bezug auf Hartmanns Vorbringen, die Abberufung sei unter anderem deshalb unwirksam, da diese nur vom Bundeskanzler durchgeführt hätte werden können.

Hätte dies eindeutig geklärt werden können, hätte die Richterin das Verfahren laut Bernhard Hainz bereits geschlossen und würde den Prozess nicht an weiteren, bereits festgelegten, sieben Tagen fortführen. „Das ist eine Rechtsfrage, die können die Zeugen nicht beantworten“, so Körber-Risak zum Thema. „Das muss das Gericht entscheiden.“

Hartmann-Anwälte: „Meinungen gehen auseinander“

Zu den „aufschlussreichen“ Momenten gehörte für die Hartmann-Anwältin Körber-Risak wiederum, „wie die Meinung des Ministers (Josef Ostermayer, Anm.) und der Holding auseinandergehen“, wenn es um den Entlassungsgrund geht. So sei für Ex-Holding-Chef Georg Springer bis 7. März „alles in Ordnung“ gewesen. Dass Hartmann mit der früheren kaufmännischen Geschäftsführerin Silvia Stantejsky verstrickt sei, habe er erst an diesem Tag erfahren.

Minister Ostermayer hingegen habe dieses Thema (Bargeld-Depots) nicht im Fokus gehabt, sondern für ihn sei der KPMG-Bericht ausschlaggebend für ein Gutachten gewesen, das schließlich Anwalt Thomas Angermair binnen einer Woche erstellte. Ostermayer sei es, so Körber-Risak, um Hartmanns Geschäftsführer-Verantwortung gegangen und die Tatsache, dass diese nicht ausreichend wahrgenommen wurde.

Aber auch die von Ostermayer und Sektionsschef Michael Franz stets betonte „Dringlichkeit“ der Entlassung wurde im Laufe des Prozesses in ein anderes Licht gerückt. Während der Minister glaubte, unverzüglich handeln zu müssen, gab Angermair im Zeugenstand an, dass man es nicht so eilig machen hätte müssen. Er hätte gerne mehr Zeit gehabt, sich alles näher anzuschauen, so Körber-Risak. Angermair habe jedoch Druck vom Ministerium bekommen, ehestmöglich einen Endbericht vorzulegen.

Kulturminister Josef Ostermayer als Zeuge im Hartmann-Prozess

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Kulturminister Josef Ostermayer nahm auch im Zeugenstand Platz

Keine Angaben zu möglichem Vergleich

Für Bernhard Hainz war hingegen neu, dass ein Zwischenbericht der KPMG bereits im Februar - in Hartmanns Anwesenheit - dem Aufsichtsrat präsentiert worden war. „Da stellt sich schon die Frage, warum Herr Hartmann zu diesem Zeitpunkt nicht dem Aufsichtsratsvorsitzenden anvertraut hat, dass er selbst beteiligt sei, aber bereit, an der Sanierung mitzuarbeiten“, so Hainz. Verwundert habe ihn, dass Hartmann in „nicht so schwer zu beantworteten Fragen“ über Zeitpunkt und Höhe der Bargeld-Entnahmen „keine präzisen Angaben“ machen habe können. „Das gibt Anlass zum Nachdenken“, so Hainz.

Was die Hartmann-Anwälte wiederum „wirklich schockiert“ hat, war die Zeugenaussage von Michael Franz, wonach Angermair bei Übernahme des Auftrags zu seinem Gutachten zwar gesagt habe, dass er bisher für das Burgtheater gearbeitet hat, aber nicht erwähnt habe, dass er bereits mit Stantejsky, Hartmann und Thomas Königstorfer in der Causa gesprochen hatte und somit involviert gewesen sei, so Körber-Risak. Bernhard Hainz wiederum fand es interessant, dass Georg Schima offenbar schon von Hartmann mit einem Gutachten betraut worden war, als er noch mit Sektionschef Franz über einen möglichen Auftrag in Bezug auf ein Gutachten für das Ministerium (das dann Angermair machte, Anm.) im Gespräch war.

Ob es angesichts dieser doch neuen Erkenntnisse zu einem etwaigen Vergleich zwischen Hartmann und dem Burgtheater kommen könnte, wollten beide Anwälte nicht sagen. Hainz führte jedoch ins Treffen, dass sich Hartmann durch seine „Schmutzkübelkampagne gegen Karin Bergmann (Interimsdirektorin, Anm.) einiges verbaut“ habe. „Das bringt für den Prozess nichts außer verbrannte Erde und negative Stimmung, die ihn nicht weiterbringt.“

Siebeneinhalb Tagsatzungen anberaumt

Fest steht, dass sich das Arbeitsgericht (Richter ist Helge Eckert) am 6. und 8. Oktober mit Silvia Stantejsky und ihrer Klage beschäftigen wird. Bernhard Hainz kann sich vorstellen, dass das Protokoll von Stantejskys Aussage dann im Hartmann-Prozess verlesen und Stantejsky dazu befragt werden könnte.

Siebeneinhalb Tagsatzungen sind bis Ende des Jahres im Prozess „Hartmann vs. Burgtheater“ bereits anberaumt. Und so wird es auch ab dem 26. November wieder spannend. Obwohl Heissenberger beide Parteien gebeten hat, ihre Zeugenliste zu straffen, glaubt Körber-Risak, dass es auch Anfang 2015 noch den einen oder anderen Termin geben werde. Körber-Risak hält es aufgrund der bisher zutage getretenen Ambitioniertheit Heissenbergers für möglich, dass eventuell Mitte 2015 ein Urteil fallen wird. Hainz wiederum glaubt, dass der Prozess noch „weit ins nächste Jahr hineingehen“ könnte.

Mehr Sicherheit gibt es für ein anderes Ereignis, das bereits Mitte Oktober die Geschicke des Burgtheaters beeinflussen wird: Minister Josef Ostermayer hatte kürzlich bekannt gegeben, dann einen neuen Burgtheaterdirektor zu präsentieren.

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