Islamgesetz: Moschee vor dem Aus?

Das neue Islamgesetz soll die Finanzierung der Glaubensgemeinschaft aus dem Ausland verbieten. Viele muslimische Einrichtungen in Wien müssen so das Aus befürchten, meinen Experten. Integrationsminister Kurz verteidigt den Entwurf.

„Wenn das so durchgezogen würde, dann würde das für viele Moscheevereine sicher das Aus bedeuten. Es gibt ja nur eine sehr geringe und freiwillige Umlage bei den Muslimen in Österreich. So etwas wie die Kirchensteuer gibt es nicht", so der Politologe Thomas Schmidinger gegenüber dem ORF Wien. Der Wiener Gemeinderat Omar Al-Rawi (SPÖ) hatte befürchtet, dass auch die größte Moschee Österreichs in Floridsdorf „sofort zusperren müsste“.

„Es wird da oder dort eine Umstellung notwendig sein“, reagierte Integrationsminister Sebastian Kurz (ÖVP) im Ö1-Morgenjournal am Freitag, „ich bin aber der Meinung, dass das der richtige Weg ist. Es muss möglich sein, gläubiger Moslem und gleichzeitig selbstbewußter Österreicher zu sein. Es muss möglich sein, als Moslem in Österreich seiner Religion ordentlich nachzugehen. Es ist aber ein legitimer Anspruch der Republik, dass es keine Abhängigkeiten aus dem Ausland gibt - oder dass, wenn es Abhängigkeiten gibt, diese zu reduzieren sind.“

Betrieb muss aus Österreich finanziert werden

Der laufende Betrieb einer Religionsgesellschaft müsse künftig aus dem Inland finanziert werden. Eine einmalige Zuwendung aus dem Ausland wie etwa eine Erbschaft sei grundsätzlich nicht ausgeschlossen, erläuterte Kurz, die Verwaltung dieses Vermögens müsse dann aber im Inland erfolgen. Auch „lebende Subventionen“ seien von der Regelung umfasst, also auch Imame, die im Rahmen ihres türkischen Dienstverhältnisses in Österreich tätig sind.

Derzeit gebe es rund 300 Imame in Österreich, etwa 65 davon sind Angestellte aus der Türkei, erläuterte Kurz am Donnerstag bei einer Pressekonferenz mit Kulturminister Josef Ostermayer (SPÖ). Diese könnten laut Gesetz in Zukunft so nicht mehr in Österreich tätig sein. Der Entwurf für die Novelle des Islamgesetzes wird bis 7. November in Begutachtung geschickt. Inkrafttreten soll sie mit Jahresbeginn 2015, wobei teilweise Übergangsbestimmungen vorgesehen sind.

Islamische Glaubensgemeinschaft nicht betroffen

Die Islamische Glaubensgemeinschaft würde laut Schmidinger von dem Verbot nicht stark betroffen sein: „Den Großteil des laufenden Betriebs, dort wo die Islamische Glaubensgemeinschaft Zuständigkeiten hat, den bestreitet sie mit österreichischen Geldern“. Problematisch sei laut Schmidinger auch, dass sich die Frage der Finanzierung für andere Religionsrichtungen nicht stelle. „Es gibt ja orthodoxe Kirchen, die in Österreich Zuwendungen aus den Herkunftsstaaten dieser Kirche bekommen. Also warum wird das nur bei Muslimen verboten.“

Den Vorschlag, Predigten in deutscher Sprache abzuhalten, findet Schmidinger „an sich schon problematisch, weil sie speziell Muslime zu einem Problem erklärt. Wir haben in Wien etwa eine ganze Menge katholischer Kirchen, die in Fremdsprachen ihre Predigten abhalten“.

„Es wird der Eindruck erweckt, als wären Muslime eine potenzielle Problemgruppe. Es hätte mir besser gefallen, wenn man ein Gesetz für alle Religionsgesellschaften hat und Religionsgemeinschaften in Österreich wirklich gleich behandelt“, sagte Schmidinger gegenüber dem ORF Wien. „Wir haben drei Jahre lang am Islamgesetz gearbeitet. Es gibt in den Religionen unterschiedliche Herausforderungen, bei anderen Religionen müssen wir die Einflußnahme aus dem Ausland nicht befürchten“, so Integrationsminister Kurz im Ö1-Morgenjournal.

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