Drei Jahre Haft für Ernst Strasser
Da die eingebrachte Nichtigkeitsbeschwerde verworfen wurde, senkte der Berufungssenat die vom Erstgericht verhängte Strafe von dreieinhalb auf drei Jahre unbedingt. „Besondere Gründe“, die einen bedingten oder teilbedingten Strafnachlass möglich gemacht hätten, habe man aus generalpräventiven Gründen nicht gefunden, hieß es in der Begründung.
Robert Jäger
Fußfessel für Strasser möglich
Dem OGH erschien es im Unterschied zum Erstgericht, das die Fußfessel für Strasser für die erste Hälfte der über ihn verhängten Strafe noch explizit ausgeschlossen hatte, nicht notwendig, dem mittlerweile 58-Jährigen den elektronisch überwachten Hausarrest prinzipiell zu verwehren. Strasser muss aber jedenfalls für sechs Monate ins Gefängnis. Erst nachdem er sechs Monate seiner dreijährigen Freiheitsstrafe abgesessen hat, kann er die Fußfessel beantragen.
Wann Strasser seine Aufforderung zum Strafantritt erhalten wird, ist unklar. Zunächst muss das endgültige Urteil des OGH schriftlich ausgefertigt werden. Nach Zustellung dieses Schriftstücks obliegt es dem Wiener Straflandesgericht, Strasser die Aufforderung zum Strafantritt zukommen zu lassen. Ab diesem Zeitpunkt muss er binnen vier Wochen ins Gefängnis.
Robert Jäger
Strasser: „Habe schwere Fehler gemacht“
Unter regem öffentlichem Interesse sind am Montag im Justizpalast die Rechtsmittel des ehemaligen Innenministers behandelt worden, die er gegen seine erstinstanzliche Verurteilung eingebracht hatte. Ein Berufungssenat des OGH hatte sich mit den Nichtigkeitsbeschwerden und der Berufung gegen die dreieinhalbjährige Freiheitsstrafe zu befassen, zu der Strasser wegen Bestechlichkeit im vergangenen März verurteilt wurde. Bevor sich der Senat zur Beratung zurückzog, nutzte Strasser die Gelegenheit zu einem Schlusswort.
Er müsse „einbekennen, dass ich im Umgang mit dieser Materie Fehler, schwere Fehler gemacht habe“, bezog der 58-Jährige zur sogenannten Lobbying-Affäre Stellung: „Ich habe die Rechnung dafür saftig bezahlt bekommen.“ Das, was ihm die Anklage vorwerfe, sei aber „nicht die Wahrheit. Das muss ich in aller Klarheit sagen“, insistierte Strasser. Er habe „das, was mit die Anklagebehörde vorwirft, weder geplant noch gewollt“. Er ersuchte daher um einen Freispruch.
Journalisten als Lobbyisten getarnt
Strasser soll als damaliger ÖVP-Delegationsleiter im Europäischen Parlament zwei als Lobbyisten getarnten britischen Journalisten auf den Leim gegangen sein, die ihn auf eine mögliche Einflussnahme auf die EU-Gesetzwerdungsverfahren ansprachen. Im Lauf mehrerer Gespräche soll Strasser schließlich gegen ein jährliches Honorar von 100.000 Euro bezogen auf konkrete EU-Richtlinien ein entsprechendes Verhalten zugesichert haben.
In einem ersten Rechtsgang war er dafür zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Der OGH hob dieses Urteil aus formalen Gründen auf und ordnete eine Neudurchführung des Verfahrens an. In diesem setzte es einen neuerlichen Schuldspruch, die Strafe wurde lediglich aufgrund der langen Verfahrensdauer um sechs Monate reduziert - mehr dazu unter Strasser-Urteil: Entscheidung am 13. Oktober (wien.ORF.at; 30.9.2014)
Link:
- Strasser-Urteil für Staatsanwalt „angemessen“ (wien.ORF.at; 17.3.2014)