Bakary J.: Ex-Polizisten wollen neuen Prozess

Über acht Jahre nachdem im Fall Bakary J. vier WEGA-Beamte wegen Quälens eines Gefangenen rechtskräftig verurteilt worden sind, wollen drei Ex-Polizisten das Verfahren neu aufrollen. Das berichtet die „Kronen Zeitung“.

Die suspendierten Polizisten haben demnach bei der Justiz einen Wiederaufnahme-Antrag eingebracht. Gestützt wird dieses Ansinnen auf ein angebliches neues Gutachten sowie „Protokolle von Polizeiamtsärzten“, aus denen sich ergeben soll, dass Bakary J. einige Verletzungen nicht am 7. April 2006 in einer Lagerhalle zugefügt wurden, sondern diese erst später zustande gekommen sind.

In Lagerhalle verprügelt und schwer verletzt

Der gebürtige Gambier wurde nach einem gescheiterten Abschiebeversuch von WEGA-Beamten in eine - mittlerweile abgerissene - Lagerhalle auf der Brigittenauer Lände gebracht, wo der damals 32 Jahre alte Mann den gerichtlichen Feststellungen zufolge von drei Polizisten gefoltert und schwer verletzt wurde, während ein vierter Beamter vor der Halle Schmiere stand.

Der Amtsarzt, der Bakary J. unmittelbar nach den erlittenen Misshandlungen untersucht hatte, soll nun laut „Kronen Zeitung“ behaupten, dass zum Zeitpunkt seiner Begutachtung das rechte Auge des Mannes nicht derart stark angeschwollen war, wie es auf einem am darauf folgenden Tag angefertigten Foto zu sehen war, das medial verbreitet wurde. Er könne sich „mit meinem medizinischen Wissen nicht vorstellen, wie es nach weiteren 24 Stunden zu einer massiven Verstärkung der Schwellung gekommen sein kann“, zitiert die „Krone“ den Mediziner.

Ex-Beamte zu Geständnissen gezwungen?

Vorwürfe erheben die drei Ex-Polizisten, die eine Neudurchführung des Strafverfahrens erwirken wollen, via „Krone“ auch gegen ihren ehemaligen Dienstgeber. Dieser habe sie „zu entsprechenden Geständnissen gedrängt“.

Bakary J. im ZIB2-Interview

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Bakary J.: 2006 von WEGA-Polizisten gefoltert

Ob die Wiederaufnahme genehmigt wird, muss das Wiener Straflandesgericht entscheiden. Chancen dafür sind nur dann gegeben, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel vorgebracht werden, die geeignet erscheinen, einen Freispruch oder eine mildere Verurteilung zu begründen. Dass das Erstgericht seinerzeit über die Polizisten lediglich Bewährungsstrafen verhängt hatte, die nicht einmal automatisch ihren Amtsverlust bewirkten, hatte heftige Kritik von Menschenrechts-Organisationen ausgelöst.

Polizeispitze weist Vorwürfe zurück

Zum Vorwurf der ehemaligen Beamten sagte Polizei-Vizepräsident Karl Mahrer, die Angaben seien unrichtig. Die Polizei habe den Fall lückenlos aufgeklärt und die Gerichte haben rechtskräftig entschieden. Die Beteiligten hätten im jahrelangen Verfahren die Möglichkeit gehabt, diese Vorwürfe vor Gericht darzulegen.

Amtshaftungsklage gegen Republik

Bakary J., der inzwischen mit einem regulären Aufenthaltstitel in Österreich lebt, hat von der Finanzprokuratur eine finanzielle Wiedergutmachung von 110.000 Euro für die erlittene Tortur erhalten. In einer gegen die Republik gerichteten Amtshaftungsklage fordert sein Anwalt Nikolaus Rast weitere 375.000 Euro und eine monatliche Pension von 1.000 Euro - mehr dazu in Bakary J.: Schadenersatz-Prozess vertagt

Ein vom Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen bestellter Gutachter hat zuletzt jedoch Zweifel am Vorliegen einer posttraumatischen Belastungsstörung angemeldet. Die Kanzlei Rast lehnt diesen Sachverständigen wegen Befangenheit und Voreingenommenheit ab - mehr dazu in Bakary J.: Anwalt gegen Gutachter.

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