Wahlrecht: Bürger machen Druck

Bis Ende November wollen SPÖ und Grüne ein neues Wiener Wahlrecht präsentieren. Ob es bei der Mandatsverteilung eine Einigung gibt, ist offen. Engagierten Bürgern geht das offenbar zu langsam. Sie machen jetzt mit einer Petition Druck.

„Der Schlussstein muss noch gelegt werden“, sagt SPÖ-Klubobmann Rudi Schicker Anfang August. Gemeint war das Kernstück der Wahlrechtsnovelle, also die Frage, wie sich die Stimmenanteile auf die Mandatsverteilung im Gemeinderat auswirken. Derzeit ist das Wiener Wahlrecht mehrheitsfördernd, unter bestimmten Umständen ist eine absolute Mehrheit auch möglich, wenn der Stimmenanteil weit unter 50 Prozent liegt - mehr dazu in Wahlrecht in „großen Stücken“ fertig.

Neues Wahlrecht soll bis Ende November kommen

Die Grünen wollen die mehrheitsfördernde Komponente entschärfen, die SPÖ erhalten, so gut es geht. Die Verhandlungen laufen aber weiter, ein Ergebnis soll es Ende November geben. Erst vergangene Woche präsentierte die FPÖ ihr Reformmodell - mehr dazu in Wahlrecht: FPÖ präsentierte Reformvorschlag.

Auch einige engagierte Bürger beschäftigt der offensichtliche Stillstand in den Bemühungen um die Wahlrechtsreform. Eine Plattform von Bürgerinitiativen sammelt Unterschriften für eine Petition, in der unter dem Titel „Mehr Demokratie in Wien“ eine Wahlrechtsreform gefordert wird.

Mehrere Initiativen kooperieren

Die Forderungen der Initiativen klingen bekannt: Jede Stimme muss gleich viel wert sein, die Mandatsverteilung sollte möglichst nahe an der prozentuellen Stimmverteilung liegen. Außerdem sollen das Persönlichkeitswahlrecht gestärkt, der Beziksvorsteher direkt gewählt und Bürger bei Bauprojekten möglichst früh eingebunden werden, so die Forderungen.

Die Petition wurde von der Plattform „Bürgerprotest“ eingebracht, ein Zusammenschluss mehrerer großer Bürgerinitiativen, etwa jener gegen den Verbau der Komet-Gründe, der Verkehrsinitiative Donaufeld oder der Initiative Pro Lobau. Sollten sich 500 Unterstützerinnen und Unterstützer finden, muss die Petition im zuständigen Gemeinderatsausschuss behandelt werden.

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