Prozess zu teuer: Grasser will unterbrechen

Karl-Heinz Grasser werden die Kosten, rund 75.000 Euro pro Tag, für den Zivilprozess gegen seinen ehemaligen Steuerberater offenbar zu hoch. Am Dienstag brachte sein Anwalt einen Unterbrechungsantrag ein. Die Beklagten sind dagegen.

Die hohen Prozesskosten würden laut dem Anwalt durch die Streitwertfestlegung auf 2,4 Mio. Euro durch Richter Manuel Friedrichkeit entstehen. Der erste Prozesstag habe 75.000 Euro Kosten verursacht, der zweite werde wohl ebenso teuer. Außerdem sei der Ausgang der Finanzstrafverfahren bedeutend für den Zivilprozess. Daher stelle er den Antrag auf Unterbrechung. Die Beklagten, Peter Haunold und dessen Kanzlei Deloitte, sprachen sich dagegen aus. Auch der Richter will derzeit nicht unterbrechen. Laut Judikatur müsse man eher den Zivilprozess führen als zu unterbrechen und auf den Ausgang eines Strafverfahrens zu warten.

Haunold: „Grasser stiftete mit Diplomatenpass“

Grasser hatte Haunold und Deloitte wegen Falschberatung geklagt. Am Montag wurde Grasser rund sieben Stunden lang am Handelsgericht Wien befragt - mehr dazu in Grasser kannte sich mit Stiftungen nicht aus. Am Dienstag wurde der Prozess am Handelsgericht Wien fortgeführt. Haunold sagte, dass Grasser seinen Diplomatenpass auch verwendete, nachdem er aus dem Ministerium ausgeschieden war. Diesen legte er laut Haunold auch vor, als er den Stiftungsauftrag für die liechtensteinische Stiftung Waterland gab.

Karl Heinz Grasser

APA/Neubauer

Grasser wollte „steuereffiziente Struktur“

Haunold erklärte weiters, dass er Grasser bei der Stiftungsgründung darauf hingewiesen habe, dass eine österreichische Stiftung nicht nur steuerlich günstiger, sondern auch nicht so heikel wäre wie eine liechtensteinische Stiftung. Allerdings wäre die österreichische Stiftung dann im Firmenbuch eingetragen und die von Grasser geforderte Diskretion wäre nicht mehr gegeben gewesen.

Auf Waterland sollte die Drittelbeteiligung von Grasser an Meinl Power Management (MPM) sowie die Dividenden daraus geparkt werden. Die Einkünfte aus Beratungstätigkeiten bei MPM sollten wiederum auf der Value Creation GmbH landen. Denn eine GmbH sei steuerlich weit günstiger als ein Einzelunternehmen.

Grasser wollte eine möglichst „steuereffiziente Struktur“ schaffen, so Haunold. Also habe sich Grasser für eine liechtensteinische und gegen eine österreichische Stiftung entschieden. Im Mai 2007 gab es dann ein Treffen mit mehreren Stiftungsverantwortlichen, Haunold und Grasser im Wiener Grand Hotel. Im Zuge der Stiftungsgründung sei dann der Diplomatenpass von Grasser kopiert worden, so Haunold. Grasser habe sich für eine intransparente Stiftung entschieden, was zur Folge hatte, dass Grasser keinerlei Weisungsrecht an die Stiftungsräte gehabt hatte.

Offenlegung wegen Meinl-Verhaftung?

Haunold habe auf Wunsch von Grasser dessen Stiftungskonstruktion im April 2009 der österreichischen Finanz offengelegt. Als Auslöser vermute er die Verhaftung des Bankers Julius Meinl. Dann habe er die Auskunft bekommen, dass das Finanzamt die Stiftung als intransparent anerkannt habe, so wie es geplant gewesen sei.

Haunold betonte, er selber habe mit Grasser nur die Stiftung Waterland in Liechtenstein organisiert. Die Stiftung Silverland sei dann von der Waterland-Stiftung bzw. den dortigen Stiftungsräten gegründet worden. Hintergedanke war die Risikoabsicherung, da in Österreich die Meinl-Engagements immer umstrittener wurden. Waterland sei für die Mittelherkunft, Silverland für die Mittelverwendung gedacht gewesen. Da eine Stiftung eine zweite Stiftung nur unter denselben Bedingungen gründen könne, habe er Silverland für unproblematisch gehalten.

„Ein guter Tag beginnt mit ...“

Zum bisher einzigen Augenkontakt zwischen Grasser und Haunold kam es, als Haunold erklärte, wie er dem Ex-Minister in Anspielung auf dessen Budgetrede angerufen und gesagt habe: „Ein guter Tag beginnt mit einer steuerlich anerkannten Stiftung.“ Lachende Replik von Grasser: „Ich glaube das stimmt sogar.“

Zwar nicht im Gerichtssaal anwesend, aber dafür bei der Befragung sehr präsent, war die Frau von Grasser, Fiona Pacifico Griffini-Grasser. Für sie will Grasser die Stiftung Waterland treuhändisch gegründet haben. Ob er das Haunold von Anfang an gesagt hat, darin sind sich Grasser und Haunold nicht einig.

Der Vorteil der Treuhandschaft war für den Ex-Finanzminister damals, wenige Monate nach seinem Ausscheiden aus der österreichischen Regierung, die vollständige „Diskretion“ gegenüber der österreichischen Finanz. Zweiter Vorteil war der Entfall der Schenkungssteuer in Österreich, weil Grassers Ehefrau Schweizer Staatsbürgerin ohne österreichischen ständigen Wohnsitz war und daher für die Stiftungserrichtung keine Schenkungssteuer in Österreich angefallen sei.

Geburtstag, Reisen: Schwierige Terminfindung

Am Donnerstag wird der Prozess mit der Befragung von Haunold fortgesetzt, Grasser wurde entschuldigt. Es folgt der Weihnachtsfrieden, und am 8. Jänner wird weiterverhandelt. Dann sind drei Rechtsvertreter ins Handelsgericht als Zeugen geladen: Sie sollen darüber Auskunft geben, ob die Causa ganz, teilweise oder gar nicht verjährt ist. Der Richter stellte für den 8. Jänner ein allfälliges Urteil in den Raum.

Die Terminfindung gestaltete sich trotz der Bemühungen von Richter Friedrichkeit schwierig. Einen vorgeschlagenen Termin im Jänner lehnte Grasser ab, weil an diesem Tag seine Frau Geburtstag hat, zwei weitere Termine konnte er wegen einer Auslandsreise nicht annehmen. Der Richter baute schon für den 8. Jänner vor: „Für den Fall, dass er (Grasser, Anm.) nicht kommt, gilt er als entschuldigt.“

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