Steuerberater widerspricht Grasser

Am dritten Verhandlungstag in der Zivilklage von Karl-Heinz Grasser gegen seinen ehemaligen Steuerberater hat dieser angegeben, er habe Grasser schon 2007 und nicht erst 2009 zur Offenlegung der Liechtenstein-Stiftung geraten.

„Grasser hat mir schon zu Beginn mitgeteilt, dass es ihm ein besonderes Anliegen ist, dass er keine Probleme mit den Finanzbehörden bekommt. Ich erklärte ihm, es gebe zwei Möglichkeiten, sich vor Problemen mit den Finanzbehörden zu schützen“, sagte Steuerberater Peter Haunold am Donnerstag vor Gericht: Grasser könnte seine Einnahmen aus dem Meinl-Engagement voll persönlich versteuern - „was allerdings den von ihm vorgegebenen Zielsetzungen nicht entsprochen hätte“, so der Steuerberater. Oder Grasser hätte die von ihm vorgeschlagene Struktur der österreichischen Finanz vollständig offengelegt - „damit wären finanzstrafrechtliche Konsequenzen ausgeschlossen gewesen“.

Diskretion statt Offenlegung

Eine Offenlegung gegenüber der österreichischen Finanz hätte laut Haunold auch nicht das von Grasser vorgegebene Ziel der „Diskretion“ gestört. Die Diskretion sei ja nur gegenüber der österreichischen Öffentlichkeit beabsichtigt gewesen. Das Offenlegungsschreiben Grassers sei am 12. Mai 2009 an das Finanzamt gegangen.

„Bis zur Eröffnung des Finanzstrafverfahrens ist das Offenlegungsschreiben nicht an die Medien gelangt, was beweist, dass das Finanzamt das Steuergeheimnis eingehalten hat“, sagte Haunold. Er selbst habe Grasser nur drei Gesellschaften empfohlen: die Waterland-Stiftung, die Value Creation GmbH und die zypriotische Man Angelus - „dazu bekenne ich mich“.

Grasser wich von Konstrukt ab

Haunold nannte konkret drei Punkte, in denen Grasser von der von ihm vorgeschlagenen Konstruktion abgewichen sei: die Einschleusung von Vertriebsprovisionen in die Stiftungsstruktur, Grassers persönliche Korrespondenz mit Handwerkern rund um die Liegenschaft in Maria Wörth und die Verkaufsverhandlungen Grassers zu seinem MPM-Anteil, die er persönlich geführt habe.

Von dem beabsichtigten Verkauf habe Grasser erst im letzten Moment die Stiftungsräte der Waterland-Stiftung informiert. Durch dieses Vorgehen seines damaligen Mandanten sei das Risiko entstanden, dass die Stiftung von einer intransparenten in eine transparente Stiftung umqualifiziert werde - und das eine Steuerpflicht bei Grasser auslöse.

Prozess vorerst ohne Grasser gestartet

Richter Manuel Friedrichkeit musste den Prozess am Donnerstag vorerst ohne Grasser starten. Dieser sei aufgehalten worden, da sein Flugzeug in Innsbruck verspätet war. Grasser kam schließlich mit über einstündiger Verspätung zum von ihm angestrengten Zivilprozess ins Wiener Handelsgericht.

Er wird durch Ex-Justizminister Dieter Böhmdorfer vertreten. Den Prozesstag startete dieser mit dem Vorwurf an die Gegenseite, diese würde den Prozess bewusst verzögern, um so die Kosten für das Verfahren in die Höhe zu treiben. Böhmdorfer hatte bereits am Dienstag eine Prozessunterbrechung bis zur Klärung der strafrechtlichen Frage der Steuercausa gefordert und auf Prozesskosten von rund 75.000 Euro je Tag verwiesen - mehr dazu in Prozess zu teuer: Grasser will unterbrechen (wien.ORF.at; 21.10.2014).

Grasser zu Novomatic: „Habe reines Gewissen“

In der Causa Novomatic um vermeintliche Schmiergeldzahlungen des Glücksspielkonzerns zur Beeinflussung der Gesetzgebung forderte Grasser den Abschluss der Ermittlungen. Schließlich würden die Untersuchungen der Justiz nun schon fünf Jahre dauern. Er habe jedenfalls ein reines Gewissen, sagte Grasser am Rande des Zivilrechtsverfahrens. Grasser steht im Verdacht, im Zuge der Reform des Glücksspielgesetzes 2005 rechtswidrig Geld erhalten zu haben, um das Gesetz im Sinne von Novomatic zu beeinflussen. Der Ex-Minister bestreitet das vehement.

In der Causa fanden bei Ex-Novomatic-Chef Franz Wohlfahrt Hausdurchsuchungen statt. Laut dem Sprecher der Korruptionsstaatsanwaltschaft, Thomas Haslwanter, gehe es um den Verdacht der „Bestechungszahlungen an Karl-Heinz Grasser“, aber auch um den Verdacht der Geschenkannahme durch Beamte sowie den Verdacht der Untreue. Ermittelt wird auch gegen den ehemaligen FPÖ-Spitzenpolitiker Walter Meischberger - mehr dazu in Meischberger-Firma insolvent (wien.ORF.at; 29.7.2014) und Grasser sieht sich beruflich schwer geschädigt (wien.ORF.at; 17.4.2013).

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