Miete: Einkommensschwache zahlen oft zu viel

Menschen mit wenig Einkommen, die einfach froh seien, dass sie überhaupt eine Wohnung bekommen, würden oft zu viel Miete in Altbauwohnungen bezahlen. Durchschnittlich müssen Vermieter zwischen 4.000 und 5.000 Euro zurückbezahlen. Das ist die Bilanz der Firma „MieteRunter“ nach einem guten Jahr Arbeit.

Die Miete von Altbauwohnungen ist gesetzlich durch die Richtwertgrenzen geregelt. Das Hauptproblem seien die befristeten Mietverhältnisse, so Christian Pultar, Geschäftsführer von „MieteRunter“ zur APA. Es gehe nicht um große, schöne Wohnungen in Wiener Nobelbezirken, sondern um kleine Wohnungen. Sehr oft würden Personen mit Migrationshintergrund oder auch Alleinerziehende zu hohe Mieten bezahlen.

Mieter werden unter Druck gesetzt

Das Unternehmen prüft seit Herbst 2013 kostenlos Ansprüche von Mietern in Altbauwohnungen, wenn sie glauben, zu viel Miete bezahlt zu haben. Im ersten Jahr habe MieteRunter eine Mietvertragsanzahl im dreistelligen Bereich bearbeitet. Genaueres wollte Pultar nicht sagen, da es eine wahnsinnige Anfeindung von Vermieterseite gebe. Das Unternehmen sei auch vom Anwaltsverein geklagt worden, im Zuge eines Gerichtsverfahrens ist dann ein Vergleich geschlossen worden. „Wir dürfen jetzt die Erstberatung von Mietern und Anspruchsprüfung tatsächlich machen“, so Pultar. Vereinzelt seien auch Mieter unter Druck gesetzt worden.

MieteRunter macht alles über Anwälte und übernimmt das gesamte Kostenrisiko. Nur im Erfolgsfall müssen die Mieter 30 Prozent vom erstrittenen Betrag abgeben. Wenn sich Mieter und Vermieter vergleichen, dauert es durchschnittlich drei Monate bis zur Beendigung, so Pultar. Ansonsten gehe der Fall zur Schlichtungsstelle, wo es rund ein Jahr dauert und wenn es auch da zu keiner Einigung komme, lande der Fall vor dem Gericht, wo es eine durchschnittliche Verfahrensdauer von eineinhalb Jahre gebe. Schlichtungsstellen erstellen Gutachten, die im Vergleich zu gerichtlichen Gutachten jedoch nicht bindend sind. „Meist ziehen die Vermieter dann vor Gericht.“

Der Anspruch auf Rückforderung von zu viel bezahltem Mietzins verjährt bei unbefristeten Verträgen drei Jahre ab Vertragsabschluss, bei befristeten Verträgen kann während der gesamten Befristungsdauer und darüber hinaus sechs Monate nach Auszug der Anspruch geltend gemacht werden.

„Schon ein Wiener Problem“

Bisher hat MieteRunter neben Fällen in Wien nur zwei Mal einen Mietvertrag in Niederösterreich und einmal einen in der Steiermark geprüft. „Das Problem mit dem Mietrechtsgesetz ist schon ein Wiener Problem, weil Wien sehr niedrige Richtwerte hat und solange der Wohnraum knapp ist finden Vermieter trotzdem Leute, die zum Zahlen der höheren Miete bereit sind.“

Ebenfalls auf diesem Gebiet seien zahlreiche Mietvereinigungen aktiv, die jedoch einen Mitgliedsbeitrag verlangen würden. Dasselbe Finanzierungssystem mit der Erfolgsprämie, jedoch nur 25 Prozent, hat auch das Online-Portal mietenchecker.at. Diese sind seit dem Sommer aktiv und beschränken sich im Gegensatz zu MieteRunter aber auf die Bundeshauptstadt Wien.

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