Allergene: Wiener Betriebe gerüstet

Drei Tage nach Inkrafttreten der EU-Richtlinie, die eine strengere Lebensmittelkennzeichnung für 14 Allergene vorsieht, sieht das Marktamt die Mehrheit der Wiener Gastronomen, Feinkostbetriebe und Caterer dafür gerüstet.

„Mindestens 80 Prozent der Betriebe sind auf einem guten Weg“, sagte Andreas Müller, Leiter der Gruppe Lebensmittelsicherheit der MA 59 (Marktamt). Gestraft wurde bisher noch niemand, denn „noch sehen wir uns eher als Wanderprediger“, definierte Müller die derzeitige Rolle das Marktamts in Wien.

Schnitzel am Teller

APA/Günter R. Artinger

Im Wiener Schnitzel sind auch Allergene enthalten

Eine erste Bilanz zeige, dass rund zehn Prozent der Betriebe bei der Umsetzung der verpflichtenden Deklarierung von unverpackten Lebensmitteln noch nachjustieren müssen. „Wir bemühen uns jedenfalls, vorhandene Wissenslücken zu schließen“, versprach der Marktamtsleiter.

Vorerst keine Bestrafung

Eine etwaige Bestrafung bei Verstößen - Anbieter offener Waren müssen schriftlich oder mündlich über Soja, Gluten und Co. informieren - wird es anfangs noch nicht geben: Es gelte nun abzuwarten, wie die Verordnung in der Praxis funktioniert. Im ersten Jahr werden die Behörden jedenfalls nicht strafen, sondern beratend tätig sein, kündigte Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) an.

Besonderer Handlungsbedarf herrsche noch bei den zehn Prozent der Betrieben, die entweder angaben, gar nicht von der EU-Richtlinie zu wissen oder der Umsetzung gar ablehnend gegenüber standen. „Wenn einer gar nicht will, muss man irgendwann strafen“, so Müller, der dieses Zehntel quer durch die Branche, vom Kebabstand bis zum Gasthaus, verortet. Ahnungslosigkeit oder Ablehnung sei aber bei der Mehrheit nicht aufgetreten, nicht zuletzt deswegen, weil „die Umsetzung auch unter der Beobachtung der Öffentlichkeit stattfindet“.

Nicht nur Gastronomen verantwortlich

Probleme gibt es für die Betriebe noch mit einigen Zulieferern, die eigentlich dazu verpflichtet sind, mit ihren Lieferpapieren klarzustellen, was in den Waren an Allergenen enthalten ist. Ebenso dürfen verpackte Lebensmittel, die vor dem 13. Dezember in Verkehr gebracht oder gekennzeichnet worden sind, noch verkauft werden, bis die Bestände erschöpft sind.

„Alles auf die Verantwortung der Gastwirte abzuschieben, wäre ungerecht“, lautet daher das Resümee vonseiten des Marktamts. Der Fachgruppen-Geschäftsführer der WKÖ, Thomas Wolf, berichtete auch von einer guten Zusammenarbeit mit dem Marktamt. Gleichzeitig warnte er auch vor einer Panikmache in Bezug auf die verpflichtenden Nährwertangaben. Diese EU-Bestimmung tritt 2016 in Kraft, betrifft aber nur verpackte Lebensmittel allein und somit weder Gasthaus noch Würstelstand.

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