Bankenwerbung in Schulen verboten

Die Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien muss bestimmte Werbepraktiken an Schulen einstellen. So wurden etwa Schüler direkt in der Unterrichtsstunde aufgefordert, ein Konto zu eröffnen und sich dafür ein Geschenk abzuholen.

Laut dem Verein für Konsumteneninformation (VKI), der im Auftrag des Sozialministeriums die Bank klagte, ermöglichten „Sponsoringvereinbarungen“ mit den Schulen im Wert von 2.000 Euro pro Jahr einen umfassenden Marketingauftritt. Neben dem Anbringen von Plakaten im Schulgebäude und bei Veranstaltungen waren dabei auch Werbeauftritte im Umfang von bis zu zehn Unterrichtsstunden inkludiert. Dabei wurde direkt in den Schulstunden in Unterstufenklassen für das Juniorkonto der Bank geworben.

Bei der Raiffeisenlandesbank verweist man darauf, dass es sich um einen Vergleich und nicht um ein Urteil handelt. Dass man aggressiv geworben habe, weist die Bank zurück, vielmehr handle es sich um eine Partnerschaft mit den Schulen.

Daten für Marketingzwecke verwendet

Unter anderem wurden die Zehn- bis 14-Jährigen aufgefordert, mit ihren Eltern die nächste Filiale aufzusuchen, um sich dort kostenlos einen Rucksack bzw. eine „Junior-Card“ zu holen. Gleichzeitig wurden Bögen verteilt, auf denen die Schüler ihre Daten bekanntgeben bzw. deren Verwendung für Marketingzwecke zustimmen sollten. Untermalt wurden die Schulbesuche zum Teil durch Auftritte eines komplett mit den versprochenen Rucksäcken zugepflasterten Mitarbeiters.

In dem Vergleich verpflichtet sich die Bank, es zu unterlassen, „Schüler der Unterstufe der Mittelschule (...) aufzufordern, bei Raiffeisenbanken ein Konto, insbesondere ein Taschengeldkonto, zu eröffnen....“. Gleiches gilt für das Versprechen eines für die Schüler attraktiven Geschenks, wenn die Kinder dieses nur erhalten, wenn sie der Bank ihre persönlichen Daten für Marketingzwecke zur Verfügung stellen bzw. ihre Freunde dazu veranlassen.

Auf den Vergleich wies man auch von der Raiffeisenlandesbank in einer Stellungnahme hin. Dass man aggressiv geworben habe, weist die Bank zurück, vielmehr handle es sich um eine Partnerschaft mit den Schulen.

Schulsponsoring erlaubt

Schulsponsoring bzw. Werbung an Schulen ist grundsätzlich erlaubt. Das Schulunterrichtsgesetz macht dazu nur sehr allgemeine Vorgaben. Letztlich müssen die Direktoren entscheiden, welche Werbemaßnahmen sie zulassen oder nicht. Im konkreten Fall ortete der VKI aber einen Verstoß gegen das Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb (UWG).

„Wenn die für Bildung vorgesehene Unterrichtszeit für Werbezwecke missbraucht wird, ist ganz klar eine Grenze überschritten“, so VKI-Juristin Ulrike Docekal in einer Aussendung. „Im konkreten Fall handelt es sich nicht nur um eine klar aggressive Geschäftspraktik, die in dieser Form europaweit einzigartig sein dürfte.“ Sie hält weitere Maßnahmen gegen überbordende Schulwerbung und Kontrollen für „dringend geboten“.

Volksschule: Verbot für Werbung in Mitteilungsheften

Ein mit Werbung gespicktes Mitteilungsheft, das an Volksschüler verteilt wurde, war dem VKI ebenfalls ein Dorn im Auge. In einem Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Wien zu einem Verbot dieser Werbeform bekam der VKI Mitte November recht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig - mehr dazu in Verbot für werbelastige Mitteilungshefte (wien.ORF.at).