AKH: Regulärer Betrieb ohne Einigung

Das Arbeitszeitgesetz für Spitalsärzte, das eine Reduktion der wöchentlichen Arbeitszeit von 60 auf 48 Stunden vorsieht, ist seit Jahresbeginn in Kraft. Die meisten Spitäler einigten sich auf eine Übergangsregelung, im AKH wird noch weiterhandelt.

Trotzdem gebe es derzeit keine Probleme, wie eine Sprecherin des AKH am Freitag betonte. Auch wenn es vor allem am ersten Tag des neuen Jahres ein sehr hohes Patientenaufkommen gegeben habe, sei es im Vergleich zu Vorjahren nicht zu längeren Wartezeiten gekommen. Der Betrieb laufe derzeit regulär. Ob das neue Gesetz Auswirkungen zeige, werde man erst im Laufe des Jänners sehen.

Betriebsrat: „Reduzierte Ressourcen“

Anders sieht das Martin Andreas, Betriebsrat des AKH: „Man merkt schon, dass reduzierte Ressourcen vorhanden sind.“ Vor allem in den Ambulanzen rechne man durchaus mit längeren Wartezeiten für Patienten, wie auch Aushänge zeigen würden, die Patienten auf mögliche längere Wartezeiten hinweisen. Noch befinde man sich aber ohnehin nicht im Normalbetrieb, auch Andreas möchte erst nach den Feier- und Fenstertagen des neuen Jahres ein endgültiges Fazit ziehen.

Weitere Verhandlungen im Jänner

Bis dahin wird jedenfalls weiterverhandelt: Am Tisch sitzen die Spitalsärzte sowie das Rektorat der für die AKH-Mediziner zuständigen MedUni Wien. Kurz vor Silvester scheiterte die bisher letzte Verhandlungsrunde. Kommt es zu keiner Einigung, befürchtet der Betriebsrat Kapazitätsprobleme und kann sich auch weitere Protestmaßnahmen vorstellen - mehr dazu in AKH: Keine Einigung bei Arbeitszeit (wien.ORF.at; 28.12.2014).

Seit 1. Jänner 2015 ist das neue Arbeitszeitgesetz für Spitalsärzte in Kraft, das eine Reduktion der wöchentlichen Arbeitszeit von 60 auf 48 Stunden in einem Durchrechnungszeitraum von 17 Wochen vorsieht. Weil damit Nachtdienste und Überstunden wegfallen, werden von den Medizinern Gehaltseinbußen befürchtet. Sie fordern deshalb eine Aufstockung der Grundgehälter um 30 Prozent.

Kompromiss beim KAV

In Wien konnten sich der Krankenanstaltenverbund (KAV) und die Belegschaftsvertretung bereits auf einen Kompromiss einigen. Es handelt sich um eine Übergangsregelung, die vorerst bis Juni gilt - mehr dazu in Kompromiss bei Ärztearbeitszeit (wien.ORF.at; 21.12.2014).

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