Bim-Deal: Siemens blitzte mit Einspruch ab

Der Siemens-Konzern ist am Donnerstag mit seinem Einspruch gegen einen Straßenbahndeal beim Verwaltungsgericht Wien abgeblitzt. Die Firma Bombardier hatte eine Ausschreibung der Wiener Linien im Wert von über 550 Millionen Euro gewonnen.

Nach gut sechsstündiger Verhandlung gab der Dreiersenat seine Entscheidung bekannt. Der Einspruch werde abgewiesen, teilte die vorsitzende Richterin Marion Lettner am Nachmittag mit. Dem Gericht sei „schlüssig und nachvollziehbar“ nachgewiesen worden, dass die Ausschreibungskriterien unter anderem in Sachen Barrierefreiheit und Rollstuhlplätze eingehalten worden seien. Eine sogenannte ordentliche Revision ist nicht zulässig. Das heißt, dass die nächste Instanz - also das Höchstgericht - nur unter deutlich erschwerten Umständen befasst werden könnte.

Neue Straßenbahngarnitur der Wiener Linien

Wiener Linien/DÖLLMANN DESIGN + ARCHITEKTUR Z

Die neuen Garnituren von Bombardier

Siemens prüft noch Rechtsmittel

Siemens zeigte sich nach der mündlichen Verkündung des Erkenntnisses erwartungsgemäß wenig erfreut. „Wir bedauern diese Entscheidung, akzeptieren sie aber“, so ein Unternehmenssprecher. Ob man das Rechtsmittel einer außerordentlichen Revision ausreizen wird, werde man noch prüfen.

„Wir warten jetzt einmal auf die schriftliche Ausführung des Erkenntnisses und schauen uns die Begründung noch einmal genau an“, sagte der Sprecher. Grundsätzlich wolle man aus der Sache aber „unsere Lehren ziehen und in die Zukunft blicken“.

Der Abweisung des Einspruchs durch das Verwaltungsgericht war eine gut sechsstündige Verhandlung vorangegangen. Dabei ging es vorrangig darum, ob Bombardier den Zuschlag für den mehr als eine halbe Milliarde Euro schweren Großauftrag für mehr als 150 Niederflurstraßenbahnen gerechtfertigt erhalten hatte.

Argumente als „Betriebsgeheimnis“

Die Vertreter von Siemens wollten den Richtern darlegen, dass Bombardier die geforderten Ausschreibungskriterien nicht eingehalten habe. Zweifel wurden vom unterlegenen Konkurrenten in erster Linie in Sachen Barrierefreiheit in Verbindung mit der geforderten niedrigen Einstiegshöhe angemeldet - mehr dazu in 156 Straßenbahnen von Bombardier. Diese sei aufgrund von Rampen im Wageninneren und der laut Siemens nicht norm- und behindertengerecht ausgeführten Rollstuhlplätze nicht gegeben. Diskutiert wurde auch, ob Bombardier die maximale Bodenfreiheit - also den Abstand zwischen Straßenuntergrund und Fahrzeugboden - einhalten könne.

Der Dreiersenat ließ sich von Bombardier in mehreren Schritten und teils unter Ausschluss der Öffentlichkeit sowie der Gegenseite - Stichwort Betriebsgeheimnis - erklären, warum das „Flexity“-Modell doch alle Vorgaben erfülle und diese Pläne auch technisch tatsächlich umsetzbar seien. Für das Richtertrio dürften die Argumente schlüssig geklungen haben, denn Siemens kam mit seinen Einwänden schließlich nicht durch.

Bombardier: „Wir freuen uns wahnsinnig“

Beide Seiten stützten sich während der Verhandlung immer wieder auf die Expertise von Sachverständigen. Dem Begehr von Siemens, in manchen Fragen zusätzliche externe Experten hinzuziehen, wollten die Richter nicht folgen.

Mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist nun so gut wie fix, dass Bombardier tatsächlich die neuen Niederflur-Bims für Wien bauen kann. „Wir freuen uns wahnsinnig“, jubelte eine Sprecherin. Bei den Wiener Linien zeigte man sich „zufrieden“. Nach dem heutigen gerichtlichen Okay die Auftragsvergabe betreffend wollen die Verkehrsbetriebe nun demnächst nähere Details zu den neuen Straßenbahnen der Öffentlichkeit vorstellen.

Diese sollen ab 2018 in der Bundeshauptstadt unterwegs sein. Die Kosten belaufen sich auf 562 Mio. Euro. Bis dato sind in Wien nur barrierefreie Straßenbahnen von Siemens unterwegs. Der ULF fährt seit den 1990er-Jahren durch die Bezirke.

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