Akademikerball: Demoverbot rechtmäßig

Für Aufregung im Vorfeld der Demonstrationen rund um den rechten Akademikerball am Freitag sorgt das Verbot der Kundgebungen des NOWKR-Bündnisses. Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk sieht die Entscheidung der Polizei gesetzlich gedeckt.

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Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk

„Das Versammlungsgesetz sieht vor, dass Versammlungen, deren Zweck den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder deren Abhaltung gegen Interessen der öffentlichen Ordnung verstößt, von den Sicherheitsbehörden zu untersagen sind“, so Funk im ORF-Interview. Das bedeute, die Behörde habe zu prüfen, ob bei der Anmeldung einer Versammlung mit einem dieser Tatbestände zu rechnen sei.

Sichere Prognose für Verbot notwendig

„Wenn nun hier eine sichere Prognose besteht, dass es zu Gewalttätigkeiten kommen wird, dann hat sie die Versammlung zu untersagen. Eine unbestimmte Erwartung von Gewalthandlungen reicht nicht“, sagte Funk. Die Tatsache, dass es in den vergangenen Jahren zu Gewalt bei den NOWKR-Demos kam, sei ebenfalls kein Grund für ein Verbot. „Das ist noch kein sicherer Beweis, dass es auch heuer Gewalt geben wird.“

In diesem Fall sei es aber so, dass vonseiten der Veranstalter gewalttätige und damit rechtswidrige Übergriffe nicht ausgeschlossen worden seien - mehr dazu in NOWKR: „Ausschreitungen möglich“ (wien.ORF.at). „Das kann im Prinzip einen Grund für eine Untersagung der Versammlung bilden“, so der Verfassungsrechtler.

„Versammlungsfreiheit kein Freibrief für Gewalt“

„Die Versammlungsfreiheit ist wichtig. Sie ist eines der höchstrangigen grundrechtlich geschützten Güter im demokratischen Rechtsstaat. Die Versammlungsfreiheit ist aber kein Freibrief für Gewalttätigkeit“, so Funk. Beide von NOWKR angemeldeten Demonstrationen wurden deshalb verboten - mehr dazu in Polizei verbietet NOWKR-Demos (wien.ORF.at). Ob das Verbot der beiden NOWKR-Demos noch aufgehoben wird, hänge von den Gerichten ab. „Das hängt davon ab, ob die Untersagung rechtmäßig erfolgt ist oder nicht.“

Kreissl: „Verbot wird nicht halten“

Der Rechts- und Kriminalsoziologe Reinhard Kreissl sagte am Donnerstag im Ö1-Morgenjournal, dass das Verbot rechtlich nicht halten werde. Laut ihm sollte eine moderne Polizei auch in der Lage sein, die extremen Kräfte rechtzeitig zu isolieren, ohne im Nachhinein alle Teilnehmer zu kriminalisieren - mehr dazu in oe1.ORF.at.

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