WKR-Demonstrant freigesprochen

Ein Schüler, der im Vorjahr gegen den rechten Akademikerball demonstriert hatte, ist heute vom Vorwurf des Widerstands gegen die Staatsgewalt freigesprochen worden. Dem Gericht reichte die Beweislage nicht aus, um ihn schuldig zu sprechen.

In ihrer Begründung für den Freispruch verwies Richterin Michaela Röggla-Weiss zunächst auf „widersprüchliche Angaben im Akt“: So hatte jener Polizist, gegen den der 18-Jährige angeblich tätlich vorgegangen sein soll, gesagt, dieser habe bei dem Vorfall eine Haube getragen, während ein zweiter Kollege keine Kopfbedeckung wahrgenommen haben will. Der Freispruch ist nicht rechtskräftig.

Zeugen sind „glaubwürdig und nachvollziehbar“

Freunde und Bekannte des Schülers und auch mit diesem in keinem Näheverhältnis stehende Personen versicherten übereinstimmend, dass er keine Transparentstange in den Händen gehalten habe. Diese Schilderungen waren für die Richterin „glaubwürdig und nachvollziehbar“. Dass die angebliche Tatwaffe von der Polizei nicht sichergestellt wurde, nannte Röggla-Weiss einen „wesentlichen Mangel in diesem Verfahren“.

Der 37 Jahre alte Beamte räumte beim Prozessauftakt vergangene Woche im Zeugenstand ein, er erkenne im Angeklagten „nicht zu 100 Prozent“ den Angreifer wieder - mehr dazu in WKR-Demonstrant zu Unrecht angeklagt?. Eine „Menschenmasse“ habe damals gegen die Beamten angedrückt: „Teilweise sind sie durchgelaufen.“ Jemand habe ihm mit einer Stange auf den Unterarm geschlagen. „Aufgrund der Schutzausrüstung habe ich keinen Schmerz gehabt“, sagte der Polizist aus. Reflexartig habe er dennoch nach der Stange gegriffen und dabei den Arm des Angeklagten zu fassen gekriegt.

Es sei mit diesem zu einer „Rangelei“ gekommen, ein zweiter Kollege habe ihn „schützend“ unterstützt: „Wir haben ihn am Boden abgelegt und mit einem Oberarmstreckhebel fixiert.“ Auf Nachfrage von Richterin Michaela Röggla-Weiss meinte der Polizist, seine Sicht sei während der Amtshandlung aufgrund des Schutzhelms getrübt gewesen: „Das Visier war angelaufen. Das passiert bei solchen Einsätzen. Aufgrund der Menschenmasse war es leicht beschlagen.“

Schüler bestritt die Vorwürfe

Der Angeklagte versicherte, er habe im Bereich Löwelstraße-Burgtheater kein Transparent getragen und weder eine Holzstange in Händen gehalten noch damit auf einen Beamten eingeschlagen. Es habe tumultartige Szenen gegeben, er sei plötzlich von einem Polizisten zu Boden geworfen, fixiert und festgenommen worden.

Mehrere Zeugen bestätigten am ersten Prozesstag diese Darstellung. Andere Demonstranten hätten die Exekutive mit Dosen und Flaschen beworfen, auch Knaller und bengalische Feuer gezündet. Der Angeklagte habe damit aber nichts zu tun gehabt und sich nichts zuschulden kommen lassen. Dennoch habe ihn die Polizei „gepackt und aus heiterem Himmel zu Boden geschmissen, geworfen, was auch immer“, so ein Augenzeuge.

Heilungsprozess müsse erst beginnen

Nach seiner Festnahme war der Bursch auf eine Wachstube gebracht worden. Man habe ihn vier Stunden in eine Zelle gesperrt, wie er der APA sagte. Erst dann sei er „verhört“ worden. Um 3.30 Uhr habe man ihn schließlich entlassen, sein Vater habe ihn abgeholt. Für den Schüler hatte die Amtshandlung gravierende gesundheitliche Folgen. Er wurde bei dem polizeilich erzwungenen Sturz verletzt und muss noch immer auf Krücken gehen.

Der 18-Jährige und seine bei der Verhandlung anwesenden Eltern reagierten auf den Ausgang des Strafverfahrens naturgemäß erleichtert. „Jetzt beginnt der eigentliche Prozess - der Heilungsprozess“, machte der Vater im Gespräch mit der APA deutlich, dass sein Augenmerk nun primär der Genesung seines Sohnes gilt. Wie sein Rechtsvertreter Ernst Schillhammer erklärte, will er prüfen, ob Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Zu denken wäre etwa an eine Amtshaftungsklage gegen die Republik.

Links: