Prozess um Sturm auf EKH vertagt

Der Prozess um einen Überfall auf das Ernst-Kirchweger-Haus in Wien ist erneut vertagt worden. Der Richter will eine Gutachterin neuerlich hören. Außerdem war einer der sieben angeklagten Fußballfans wegen eines Urlaubsaufenthalts entschuldigt.

Das Gericht vertagte die Verhandlung auf den 20. April. Dann soll erneut jene psychologische Sachverständige gehört werden, die für die Beurteilung der (durch angebliche Attacken von KOMintern-Mitgliedern verursachte) Traumatisierung des zweitangeklagten Fußballfans zuständig war. Die Verteidigung der sieben Hooligans, die dem mittlerweile offiziell verbotenen Austria Wien-Fanklub „Unsterblich Wien“ angehören sollen, zog deren fachliche Kompetenz in Zweifel und verlangte ein neuerliches Gutachten durch einen Psychiater.

Einer der Angeklagten fehlte wegen Urlaubs

Vertagt wurde auch, da einer der angeklagten Fußballfans am Donnerstag fehlte. Der Mann hatte sich aufgrund eines schon länger geplanten Urlaubs entschuldigen lassen. Die sieben Hooligans müssen sich wegen Hausfriedensbruchs verantworten, einer von ihnen zusätzlich wegen schwerer Körperverletzung. Er soll am 27. Oktober 2013 einem Funktionär der kommunistischen Gewerkschaft KOMintern im Stiegenhaus des EKH zwei Faustschläge versetzt haben.

EKH in Favoriten

APA/Pfarrhofer

Das EKH in Wien-Favoriten

Auf der Anklagebank befinden sich auch zwei KOMintern-Gewerkschafter. Sie sollen - nachdem man die Eindringlinge aus dem EKH vertrieben hatte - den Hooligans mit anderen Gesinnungsgenossen nachgelaufen sein und jenen Fußballfan, der zuvor ihren Kollegen attackiert hatte, mit einem Besenstiel und einem Wischmopp angegriffen haben.

Spanischer Zeuge belastete Gewerkschafter

Einer der beiden wurde am Donnerstag von einem Zeugen aus Spanien belastet: Ein Bekannter des erstangeklagten Fußballfans sagte via Video-Schaltung aus, er sei sich zu „99 Prozent“ sicher, dass er in einem der beiden angeklagten Gewerkschaftsmitglieder einen der Männer erkenne, die den genannten Fußballfan geschlagen haben. An sonstige Details des Tages konnte sich der Zeuge nur bruchstückhaft erinnern.

Gehört wurde auch eine vom Gericht beauftragte gerichtsmedizinische Gutachterin. Sie sollte die Frage klären, ob die Verletzungen, die sich der zweitangeklagte Fan an den Händen zugezogen hatte, um Abwehrverletzungen handelt oder diese eher darauf hindeuten, dass dieser mit seinen Fäusten einen verletzten KOMintern-Funktionär „bearbeitet“ hatte. Die Gutachterin sagte aus, dass die Frage nicht eindeutig zu beantworten sei - auch deshalb, weil die Tätowierungen des Mannes eine eindeutige Beurteilung der Verletzungen erschwerten.

Kritik an Staatsanwalt

Selma Schacht von der KOMintern kritisierte im Vorfeld, dass Staatsanwalt Hans-Peter Kronawetter keinen Verdacht im Sinne des Verbotsgesetzes erhoben hat, sondern den Betroffenen nur Hausfriedensbruch und Körperverletzung zur Last legt.

Die Angreifer hätten aber rassistische Parolen gerufen und auch den Hitlergruß getätigt. Man habe an den bisherigen Prozesstagen auch entsprechendes Beweismaterial vorgelegt, dies sei aber von der Justiz nicht aufgenommen worden. Kronawetter ist mittlerweile in die Korruptionsstaatsanwaltschaft gewechselt und wurde in dem Verfahren ersetzt.

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