Freispruch für Westenthaler

Peter Westenthaler, der ehemalige BZÖ-Obmann und Ex-Vorstand der österreichischen Fußball-Bundesliga, ist am Freitag im Straflandesgericht vom Vorwurf des schweren Betrugs und der Untreue als Beteiligter zur Gänze freigesprochen worden.

Auch für seinen ehemaligen Kovorstand Thomas Kornhoff gab es einen Freispruch. Während Richter Wolfgang Etl zur Begründung dieser Entscheidungen ansetzte, lehnte sich Westenthaler mit deutlichen Anzeichen großer Erleichterung auf der Anklagebank zurück.

Anklage wegen schweren Betrugs und Untreue

Westenthaler - von Februar 2003 bis August 2004 Manager der österreichischen Fußball-Bundesliga - und Kornhoff soll den Vorwürfen der Anklage zufolge eine vom Nationalrat genehmigte, für den Fußballnachwuchs gewidmete Sonderförderung in Höhe von einer Million Euro dazu verwendet haben, einen bedingten Vergleich mit der Finanzprokuratur zu finanzieren.

Peter Westenthaler

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Peter Westenthaler am Freitag im Straflandesgericht Wien

Im Sommer 2006 wiederum soll Westenthaler laut Anklage als BZÖ-Obmann eine 300.000-Euro-Zahlung der Österreichischen Lotterien an die parteieigene Werbeagentur Orange verschleiert haben. Er soll ein inhaltlich wertloses Gutachten in Auftrag gegeben haben, um damit die Parteispende am Papier zu legitimieren.

Richter: „ÖFB wurde nicht getäuscht“

Für Richter Etl war nach zwölf Verhandlungstagen klar, dass die Fördermillion für den Nachwuchs nicht zweckentfremdet worden ist. Denn der Österreichische Fußball-Bund (ÖFB) als „Vereinigung der Vereine“ habe sich gar nicht bereichern können, sagte der Richter. „Alles Geld floss immer den Vereinen zu. Der ÖFB wurde nicht getäuscht, der ÖFB und die Bundesliga-Vereine wurden nicht geschädigt“, so der Richter.

Anwalt Thomas Kralik und Peter Westenthaler mit seiner Gattin Dagmar

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Anwalt Thomas Kralik, Peter Westenthaler mit Gattin Dagmar

In seiner ausführlichen Begründung sagte der Vorsitzende einleitend, die Bundesliga und ihre Vereine könnten nicht getrennt voneinander betrachtet werden. Der Nationalrat habe am 3. Dezember 2003 beschlossen, der Bundesliga eine Million Euro zur forcierten Nachwuchsförderung zukommen zu lassen: „Wie die Förderung konkret verteilt wurde, wurde vom Fördergeber nicht vorgegeben.“

Hätte man die Fördermillion nicht für die Finanzschuld verwendet, wären den Vereinen die TV-Zahlungen gekürzt worden - daher sei ihnen die Förderung zur Gänze zugeflossen, so Etl. Folglich haben sich Westenthaler und Kornhoff laut dem Richter nicht des inkriminierten Betrugs schuldig gemacht. Konsequenterweise wurde auch der Antrag der Staatsanwaltschaft abgewiesen, die gegenständliche Million bei der Bundesliga für verfallen zu erklären.

Zahlungen an BZÖ „ohne Rechtsgrundlage geleistet“

Hinsichtlich des zweiten Anklagepunktes - der Zahlung von 300.000 Euro durch die Österreichischen Lotterien an das BZÖ - ließ Etl keinen Zweifel, dass es sich nach Ansicht des Senats dabei um eine illegale Parteienfinanzierung gehandelt hat. Es sei „evident, dass die 300.000 Euro ohne Rechtsgrundlage geleistet wurden“, sagte Etl.

Dem damaligen BZÖ-Obmann Westenthaler sei aber kein schuldhaftes Verhalten nachzuweisen, so der Vorsitzende. Unmittelbarer Täter, der die Zahlung angewiesen haben dürfte, war nach Ansicht des Gerichts der damalige Chef der Casinos Austria, Leo Wallner. Es sei „von Untreue des Doktor Wallner auszugehen“, sagte Etl. Der mittlerweile 79-Jährige ist aufgrund seines angeschlagenen Gesundheitszustandes nicht mehr verhandlungs- und vernehmungsfähig. „Seine Verantwortung wird nicht mehr zu klären sein“, so der Richter.

Freisprüche nicht rechtskräftig

Die Freisprüche für Westenthaler und Kornhoff sind nicht rechtskräftig. Oberstaatsanwältin Barbara Schreiber legte dagegen noch im Verhandlungssaal Nichtigkeitsbeschwerden ein. Der Rechtsvertreter des BZÖ kündigte Rechtsmittel an gegen den vom Gericht ausgesprochenen Verfall der 300.000 Euro, die die Österreichischen Lotterien der Partei ohne Grundlage zukommen hatten lassen.

Westenthaler fordert Konsequenzen

Er sei von Anfang überzeugt gewesen, dass er von den Vorwürfen freigesprochen wird, sagte Westenthaler nach dem Prozess. Er fühle sich „gut und schlecht“. „Gut, weil man bestätigt worden ist und ich heute wieder Mut gewonnen habe, dass es in Österreich tatsächlich einen funktionierenden Rechtsstaat gibt“, Westenthaler.

Empört zeigte sich Westenthaler über die Staatsanwältin Schreiber. Diese hatte in ihrem Schlussplädoyer harte Worte gefunden: Westenthaler betrachte als Ex-Politiker die Republik offenbar als „Melkkuh“. Die Prognose für seine Zukunft bezeichnete sie als düster. Für Westenthaler war das ein Verstoß gegen das Objektivitätsgebot der Staatsanwaltschaft. Westenthaler forderte nun Konsequenzen, auch wenn das Gericht den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft letztlich nicht gefolgt ist.

Peter Westenthaler und Thomas Kornhoff

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Ex-Bundesliga-Vorstände Thomas Kornhoff und Peter Westenthaler

Schreiber sprach in ihrem Schlussplädoyer auch von einer „nahezu unerträglichen Mischung aus Korruption, Inkompetenz und Ignoranz“. Die Angeklagten treffe der Vorwurf der Korruption. Sie sei „der festen Überzeugung“, dass im Bundesliga-Komplex beide Angeklagten betrogen haben. Auch im zweiten Anklagefaktum - der Zahlung von 300.000 Euro der Österreichischen Lotterien an das BZÖ - gab sich Schreiber von der Mitschuld Westenthalers überzeugt. Seine Unschuldsbeteuerung nannte sie „völlig unglaubwürdig“.

Bundesliga über Freispruch erfreut

Der ÖFB hat den Freispruch seines Ex-Vorstandes „wohlwollend zur Kenntnis genommen“, wie es in einer Aussendung am Freitagnachmittag hieß. Man habe „uneingeschränkt zur Aufklärung dieser Causa beigetragen - nicht zuletzt auch im Eigeninteresse, da die Fußball-Bundesliga in diesem Verfahren als Haftungsbeteiligte galt“.

Bis zu zehn Jahre Haft waren möglich

Während des Prozesses sagten zahlreiche Prominente als Zeugen aus - darunter der ehemalige Bundeskanzler Wolfgang Schüssel, Frank Stronach, Friedrich Stickler und Rudolf Edlinger - mehr dazu in Grasser verteidigte Westenthaler vor Gericht und in Schüssel verteidigte Westenthaler. Im Falle eines Schuldspruchs hätten Westenthaler bis zu zehn Jahre Haft gedroht.

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