AKH-Prozess: Angeklagte bestreiten Korruption

Am Montag ist der Prozess um möglichen schweren Betrug und Erpressung bei der Vergabe eines Großauftrags an eine Putzfirma im AKH gestartet. Die drei Angeklagten, die dafür Pokerabende und Party bekommen haben sollen, bestritten die Vorwürfe.

Die Anklageschrift erinnert an die Handlung eines Wirtschaftskrimis: Drei mächtige Männer, leitende Beamte im AKH im Alter von 45, 58 und 67 Jahren, die einen Unternehmer fertigmachen wollen, weil dieser sich als Opfer mutmaßlicher Korruption zu wehren traute.

Teurerer Anbieter bekam Auftrag

Konkret geht es um die Vergabe eines 50 Millionen Euro schweren Putzauftrags für das AKH in den Jahren 2007 und 2010. Der teurere Anbieter im angeblich geheimen Bieterverfahren bekam schließlich den Zuschlag. Für die Stadt entstand dadurch ein Schaden von 2,4 Millionen Euro pro Jahr.

Prozess

APA/Georg Hochmuth

Verhandlungsstart am Montag im Wiener Straflandesgericht

Drohungen gegen unterlegenen Anbieter

Als Begründung für die Vergabe wurde damals angegeben, dass das Qualitätsmanagement bei der unterlegenen Putzfirma unzureichend sei. Diese Behauptung konnten Wirtschaftsprüfer bei einer Kontrolle nicht nachvollziehen. Der Chef der unterlegenen Firma wollte sich das damals jedenfalls nicht gefallen lassen und beeinspruchte das Vergabeverfahren.

Laut Anklage folgten daraufhin mehrere Drohungen. Er würde nie wieder einen Auftrag im AKH bekommen, soll es etwa geheißen haben. Für den Unternehmer wäre das eine existenzbedrohende Perspektive gewesen. Bei einigen Gesprächen ließ er auch versteckte Tonbandgeräte mitlaufen. Die Aufnahmen wurden während der Ermittlungen von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt.

„Das ist ein gelebtes Prozedere“

Drei ehemalige hohe Beamte müssen sich wegen schwerer Erpressung, Untreue und Betrugs vor dem Wiener Straflandesgericht verantworten. Der für die Vergabe zuständige 58-jährige Beamte wies die Vorwürfe zurück. Der Anbieter hätte das Risiko bei den Ausschreibungen falsch bewertet. Der Beamte habe nur seine Arbeit gemacht, Ausschreibungen seien nun einmal komplex, meinte dazu sein Anwalt.

Ein weiterer Anwalt sagte, dass es überhaupt keinen Schaden gegeben habe. Es sei gar kein Gutachten erstellt worden, kritisierte er zu Prozessbeginn die Staatsanwaltschaft. Die Entscheidung für die siegreiche Putzfirma begründete einer der Angeklagten einem mitgeschnittenen Telefongespräch mit den Worten: „Das ist ein gelebtes Prozedere, in dem wir uns seit Jahren bewegen und das wir so wollen.“

Angeklagte im Gerichtssaal

APA/Hochmuth

„Maßgeschneiderten“ Auftrag erstellt?

Der 58-Jährige Angeklagte sagte, der unterlegene Anbieter hätte das Risiko falsch bewertet. Der vom Unternehmen veranschlagte Preis von jährlich 356.000 Euro sei angesichts der 270 Arbeitskräfte, um die es ging, völlig illusorisch gewesen: „Der hat zu billig angeboten. Ich hab’ gewusst, das hält er nicht aus“. Es seien zum Beispiel - im Gegensatz zum siegreichen Bewerber - keine Ersatzarbeitskräfte vorgesehen gewesen.

Einen zweiten Auftrag soll er laut Anklage sogar „maßgeschneidert“ der siegreichen Firma zugeschanzt haben, indem er bereits in der Ausschreibung willkürliche Kriterien aufstellte, die sonst kein Bewerber erfüllen konnte. So wurden den Bietern Referenzverträge abverlangt, aus denen hervorgehen musste, dass sie in den vergangenen drei Jahren mindestens 100 Arbeitskräfte in einem Spital mit zumindest 1.800 Betten untergebracht hatten.

Poker-Abende und "Champagner-Party als Lohn

Von seinem Wohlwollen gegenüber der Firma soll der 58-Jährige profitiert haben, indem er sich zu Poker-Abenden einladen ließ. Dass er auf Kosten der Firma auch an Veranstaltungen während der Fußball-EM 2008 teilnehmen durfte, stellte er gegenüber Richter Georg Olschak in Abrede: „Fußball interessiert mich nicht. Sie können mich in die Oper einladen.“

Zugeben musste der Beamte allerdings, an einer „Champagner-Party“ des Bewerbers teilgenommen zu haben, auf der - übrigens Monate vor der offiziellen Bekanntgabe - Ende Jänner 2010 der Zuschlag für das Erbringen von Managementleistungen für das AKH gefeiert wurde. Er habe dort aber nichts getrunken, weil ihm weder Champagner noch Sekt schmecke, betonte er.

Es drohen Haftstrafen von bis zu zehn Jahren. Der Prozess wird lange dauern, bisher wurden neun Verhandlungstage anberaumt. Insgesamt sind über 30 Zeugen geladen, darunter der ehemalige AKH-Chef Reinhard Krepler. Der Prozess wird am kommenden Donnerstag fortgesetzt.

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