Misshandlung: Polizisten bestreiten Vorwürfe

Der Prozess gegen einen 42-Jährigen, der bei seiner Festnahme am Praterstern einen Polizisten getreten haben soll, ist am Mittwoch vertagt worden. Der Angeklagte wurde ebenfalls verletzt. Die Polizisten - gegen einen wird ermittelt - bestritten die Misshandlungsvorwürfe.

Dem 42-Jährigen wird Widerstand gegen die Staatsgewalt und schwere Körperverletzung vorgeworfen. Er soll sich, nachdem man ihm am 19. Jänner am Praterstern eine Schreckschusspistole abgenommen und ihn aufs nahegelegene Wachzimmer gebracht hatte, um dort ein Sicherstellungsprotokoll anzufertigen, ausfällig und aggressiv benommen haben. „Er hat uns attackiert. Er hat die Fäuste geballt, gespuckt, einen aggressiven, schnellen Schritt gemacht“, schilderte ein Beamter als Zeuge.

Als der 42-Jährige zur Kenntnis nehmen musste, dass er die Gaspistole nicht zurückbekam, sei der Mann immer wütender geworden. Man habe ihn daher wegen Lärmerregung und aggressiven Verhaltens anzeigen und nach dem Verwaltungsstrafgesetz festnehmen wollen, erklärte der Polizist. Dagegen habe sich der Angeklagte - in der gegen ihn gerichteten Anzeige wurde diesbezüglich auf seinen angeblich „voluminösen Körper“ verwiesen - mit „massiven Widerstandshandlungen in allen möglichen Formen“ gewehrt.

Polizist brachte Mann mit „Wurfbewegung“ zu Boden

Er habe den Mann mit einer Wurfbewegung zu Boden bringen müssen, so der Polizeibeamte. Dort habe er sich jedoch „aus der Fixierung herausgelöst und um sich getreten“, wobei es sich um gezielte Tritte gehandelt habe. Jenen Kollegen, den der 42-Jährige getroffen habe, habe er an beiden Schienbeinen erwischt. Er selbst habe an den Beinen dieses Kollegen „Schürfwunden, die geblutet haben“ wahrgenommen.

Der verletzte Beamte erklärte, er habe in der Polizeiinspektion erst eingegriffen, als er sah, wie der Angeklagte und ein anderer Beamter umfielen. Er habe versucht, die Beine des 42-Jährigen „unter Kontrolle zu bringen, was mir am Anfang nicht gelungen ist“. Daher habe er „zwei Faustschläge gegen den Oberschenkel gesetzt“. Der Mann habe dessen ungeachtet „weiter versucht, mit den Füßen auszutreten und sich loszureißen“. Auf die Frage nach der Schwere der erlittenen Verletzungen meinte der Polizei, er habe eine Woche leichte Schmerzen verspürt.

Polizist: 42-Jähriger nicht in Inspektion verletzt

Der Angeklagt trug wesentlich heftigere Schäden davon. Als er sich am 24. Jänner ins Spital begab, wurden ein Riss des linken Trommelfells, eine Gehirnerschütterung, Verletzungen im Gesicht, eine Prellung der Wirbelsäule und multiple Hämatome vermerkt. „Ich war damit beschäftigt, die Beine zu fixieren. Ich hab’ nicht nach vorne gesehen. Was die Kollegen gemacht haben, habe ich nicht wahrgenommen“, sagte dazu der eine Polizist beim Prozess.

Der zweite schloss dezidiert aus, dass der 42-Jährige in der Polizeiinspektion verletzt wurde. Er machte darauf aufmerksam, dass zwischen der Amtshandlung und dem Aufsuchen des Spitals fünf Tage verstrichen waren: „Was dazwischen passiert ist, kann ich nicht sagen.“

Er habe sich nicht eher ins Spital getraut, weil er befürchtete, „dass ich Probleme hab’ später“, erklärte der 42-Jährige, weshalb er sich erst fünf Tage nach der Amtshandlung behandeln hatte lassen. Er bekannte sich „nicht schuldig“. Er sah am Praterstern eine Amtshandlung mit einem Obdachlosen und mischte sich verbal ein, worauf er den Beamten lästig geworden sein dürfte.

Fußtritt gegen Kopf?

Man unterzog ihn in einer Personenkontrolle. Dabei stellte sich heraus, dass es gegen ihn ein Waffenverbot gab. Bei der Perlustrierung fand man eine Schreckschusspistole, die der 42-Jährige seiner Darstellung nach bei sich trug, weil man ihm vor 20 Jahren im damaligen Jugoslawien in den Kopf geschossen hatte und er 2014 mit einer Eisenstange überfallen und ausgeraubt worden war. Dem Mann wurde die Waffe abgenommen, und zur Erledigung der weiteren Formalitäten wurde er auf die nahegelegene Polizeiinspektion gebracht.

Nach Darstellung des Angeklagten soll ihm bereits am Praterstern von einem Polizisten ein Faustschlag verabreicht worden sein, nachdem er beharrlich nach dessen Dienstnummer gefragt habe. Seiner Meinung nach hätten die Beamten den Obdachlosen nämlich „nicht korrekt behandelt“. Am Wachzimmer sei das Ganze dann „durch gegenseitige Beschimpfungen eskaliert. Ich habe ihnen vorgeworfen, das sie die Menschenrechte brechen“, gab der 42-Jährige zu Protokoll.

Ein Beamter habe ihn schließlich weggestoßen. Am Boden sei er zunächst am Rücken zu liegen gekommen, von der Polizei in Bauchlage gedreht und „von einigen Beamten“ geschlagen worden. Schließlich habe er einen Fußtritt gegen die linke Kopfseite kassiert.

Auch Ermittlungen gegen einen Beamten

Die dieser Version entgegenstehende Darstellung der Beamten nannte der Angeklagte „eine Schutzbehauptung“. Jener Beamte, den er verletzt haben soll, habe sich die Schürfwunden am Schienbein selbst zugefügt: „Sie haben nicht gewusst, was sie machen sollen, als ich verletzt da gelegen bin.“ Da hätte der betreffende Polizist Handschellen an sich genommen und sich damit die Beine aufgekratzt, behauptete der Angeklagte.

Das Verfahren wurde zur Einvernahme von zwei weiteren Beamten auf den 8. April vertagt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt auch gegen einen Polizeibeamten wegen Körperverletzung. „Erhebungen wurden in Auftrag gegeben, ein Sachverständiger ist bestellt worden“, skizzierte Behördensprecherin Nina Bussek den aktuellen Verfahrensstand.