VfGH bestätigt Glücksspielverbot

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat das Verbot des kleinen Glücksspiels in Wien seit 1. Jänner 2015 bestätigt. Die Beschwerden der Automatenbetreiber wurden abgewiesen, diese konstatierten eine Entscheidung aus politischen Gründen.

Auch der Vertrauensschutz sei durch eine vierjährige Übergangsfrist gewahrt worden, hieß es in der Begründung des Verfassungsgerichtshofs, die Vorgangsweise sei im Interesse des Spielerschutzes gerechtfertigt. Automatenfirmen hatten bemängelt, dass das verfassungsrechtlich gewährleistete Recht auf Freiheit der Erwerbstätigkeit verletzt wurde.

Kein Rechtsmittel mehr in Österreich

„Die weitere Ausübung der gewerblichen Tätigkeit der antragstellenden Gesellschaft werde durch die angefochtenen Bestimmungen verunmöglicht, weil der Wiener Landesgesetzgeber keine neuen Bewilligungen landesrechtlicher Ausspielungen mehr vorsehe“, hieß es - mehr dazu in Glücksspiel-Prozess: Entscheidung offen (wien.ORF.at; 2.3.2015). Den Automatenfirmen bleiben damit laut VfGH keine Rechtsmittel mehr in Österreich, sie können sich nur mehr an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) wenden.

Kritik kommt vom Automatenverband. Die Entscheidung orientiere sich an politischen Wünschen, sagt der Sprecher des Verbands, Helmut Kafka. Die vierjährige Übergangsfrist widerspreche jeder Logik und sei eine Ungleichbehandlung der Wiener gegenüber anderen Bundesländern. „Im oberösterreichischen, steirischen, burgenländischen und Kärntner Glücksspielgesetz kann man nachlesen, dass eine mindestens zehnjährige Konzessionsfrist vorgesehen ist“, meinte Kafka gegenüber „Wien heute“. Von Novomatic-Sprecher Hannes Reichmann hieß es gegenüber wien.ORF.at nur knapp: „Unsere Juristen prüfen das sorgfältig.“

Zufriedenheit bei SPÖ und Grünen

Umweltstadträtin Ulli Sima (SPÖ) ging in einer Reaktion „davon aus, dass die Debatte um das Ende des kleinen Glückspiels in Wien mit dem eindeutigen Urteil des Höchstgerichts nun erledigt ist“. „Wir haben uns gegenüber der Automatenlobby durchgesetzt, jetzt auch mit Rückendeckung der Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter“, meinte David Ellensohn, Klubobmann der Wiener Grünen, „Rückmeldungen von von Spielsucht betroffenen Familien bestärken uns in der Richtigkeit dieser Maßnahme.“

Weniger Anfragen bei Suchthilfe

Das Verbot des Kleinen Glücksspiels in Wien hat zu einem Rückgang der Anfragen bei der Spielsuchthilfe geführt - mehr dazu in Glücksspiel: Weniger Anfragen bei Suchthilfe (wien.ORF.at; 21.3.2015). Helmut Kafka meinte dagegen, dass der höchste Zuwachs an Spielsüchtigen in Wien in den vergangenen Jahren den Online-Bereich betraf und damit eine Verlagerung von den Automaten stattfinden würde: „Wir sind Europameister in bezug auf Ausgaben für Online-Glücksspiel.“

Trotz des Verbots wird in Wien teilweise noch bei illegal aufgestellten Automaten gespielt. Die Finanzpolizei führt Kontrollen durch, die Strafe liegt bei 1.000 Euro pro Gerät - mehr dazu in Auf der Jagd nach illegalen Automaten (wien.ORF.at; 5.2.2015).

Aus für Automaten kam Ende 2014

Das Aus für die umstrittenen Automaten kam Ende 2014, als eine im novellierten Glücksspielgesetz vorgesehene Übergangszeit auslief. Seither können derartige Geräte nicht mehr zugelassen werden, da Wien auf eine neuerliche Landesregelung verzichtete. Auch Maschinen, die noch eine Konzession hatten (zum Teil bis 2019, Anm.), wurden umgehend illegal. Genau dieser Punkt brachte die Automatenbetreiber dazu, vor Gericht zu gehen.

Wirtschaftskammer für neue Konzessionen

Peter Dobcak, Obmann der Fachgruppe Gastronomie in der Wiener Wirtschaftskammer, fordert aufgrund des Urteils nun eigene Gastronomie-Konzessionen für Automaten. Für viele Wirte habe das Verbot des Kleinen Glücksspiels auch das Aus für das Lokal bedeutet, so Doback: „Es geht um die Interessen des Spielerschutzes, aber gleichzeitig auch um das Überleben der Gastronomen.“

Der beste Spielerschutz sei der Gästeschutz, betonte Dobcak. Denn Gastronomen würden ihre Gäste kennen - und sie gegebenenfalls auch vom übermäßigen Spielen abhalten, zeigte er sich überzeugt. Natürlich müsse es dafür eigens adaptierte Automaten geben, die etwa begrenzte Einsatz- und Gewinnsummen sowie eine limitierte Spielzeit aufweisen würden. Auch Verdoppelungstasten und ähnliche Einrichtungen, die hohe Einsätze in kurzer Zeit erlauben, soll es in der Gastro-Variante nicht geben. Eigene Gastro-Konzessionen werden kammerintern geprüft.

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