Facebook-Klage: Entscheidung im Mai

Das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen hat nach dem ersten Verhandlungstag der Sammelklage gegen Facebook am Donnerstag den Prozess geschlossen. Eine schriftliche Entscheidung ist frühestens in sechs Wochen zu erwarten.

Bei der Sammelklage gegen Facebook ist es am Donnerstag zunächst nicht um das Thema Datenschutz, gegangen, sondern ob das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen überhaupt zuständig und die Klage zulässig ist. Die Entscheidung wird es frühestens in sechs Wochen schriftlich geben.

Großes Interesse an Prozess

Reges Medien- und Zuschauerinteresse waren dem Wiener Jus-Studenten Max Schrems sicher. Als „David“ hat er den „Goliath“ wegen Datenschutzverstößen geklagt. Seinem Begehren haben sich bereits im Sommer des Vorjahres mehr als 25.000 andere User angeschlossen, um die Unterlassung datenschutzwidriger Praktiken zu erreichen. Pro Person werden zudem 500 Euro für die bisherigen Rechtsverletzungen verlangt. Ein deutscher Prozesskostenfinanzierer, der bei Erfolg bezahlt wird, ermöglicht die juristische Auseinandersetzung.

Max Schrems gegen Facebook

APA / Hans Punz

Max Schrems geht juristisch gegen Facebook vor

Schrems: „Kein Cent für Sammelklage bekommen“

Die Rechtsvertreter von Facebook werfen nun dem Wiener Studenten vor, die Klage aus finanziellen Interessen und zum Zweck der Aufmerksamkeitserregung eingebracht zu haben. „Er lebt dafür, aber nicht davon“, konterte sein Anwalt Wolfram Proksch. Der Student, der an seiner Doktorarbeit werkt, sei durch sein Elternhaus und durch einen bescheidenen Lebensstil finanziell unabhängig.

Die Rechtsvertreter von Facebook bemühten sich, dem 27-Jährigen kommerzielle Motive vorzuwerfen, da er dadurch nicht als Verbraucher gilt und die Klage wohl abgewiesen müsste. Die Frage, ob er jemals überlegt habe, eine Gewerbeberechtigung zu beantragen, wurde von Schrems lachend verneint. Für Vorträge, die sich explizit mit dem Thema Facebook beschäftigten, habe er nie persönlich Geld genommen, sondern um Spenden für den Verein „europe vs. facebook“ gebeten. Er selbst habe und werde nie einen Cent für die Sammelklage bekommen.

Facebook: „Missbrauch einer Ausnahmebestimmung“

Facebook bemängelte, dass ohnehin ein Verfahren vor der irischen Datenschutzkommission, dem europäischen Firmensitz des Unternehmens, anhängig wäre und die Gefahr bestünde, dass es zu zwei unterschiedlichen Urteilen kommen könnte. Proksch verwies darauf, dass 22 von 23 Beschwerden zurückgezogen wurden, da dort jahrelang nichts weitergegangen wäre. Eine formale Bestätigung dafür gebe es dazu laut Schrems nicht, weil die Datenschutzkommission seit langem nicht mehr auf seine Mails antwortet.

Nach Ansitz des Unternehmens könnte eine Sammelklage nach US-Vorbild zwar in Kalifornien, am Sitz der Facebook-Zentrale, eingebracht werden, aber nicht am Wohnsitz des Klägers. Denn das Privileg, dass Verbraucher an ihrem eigenen Wohnsitz ihre Ansprüche geltend machen können, sei nicht übertragbar, argumentierten die Juristen. Sie sprachen von einem Missbrauch dieser Ausnahmebestimmung durch Schrems. Jeder User müsse selbst in seinem Heimatort klagen. Das sei ein höchstpersönliches Recht, das nicht abgetreten werden könnte.

Drei Wochen Frist für Stellungnahmen

Da nicht alle der zahlreichen von Facebook eingebrachten Schriftstücke ins Deutsche übersetzt wurden, hat das Unternehmen drei Wochen Zeit, dies nachzuholen. Die selbe Frist steht danach der Klagsseite zu, um dazu Stellung zu nehmen. Eine öffentliche Verhandlung wird es laut Richterin Margot Slunsky-Jost nicht mehr geben, ihre Entscheidung wird vielmehr schriftlich bekanntgegegen.

Schrems stellte sich nach der Verhandlung den Medienfragen und zeigte sich optimistisch. Er ortete gute Chancen, weil man nur 100-prozentig sichere Klagspunkte eingebracht habe. Die Sammelklage sei wichtig, „weil es darum geht, dass unsere Daten online sicher sind“. Es sei bezeichnend, dass sich Facebook mit Händen und Füßen dagegen wehrt, dass darüber nur diskutiert werde.

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