Ärzte: Teillösung bei KAV-Verhandlungen

Im Streit um die neue Ärztearbeitszeit ist es am Montag zu einer Teillösung zwischen Ärzte und Krankenanstaltenverbund (KAV) gekommen. Es soll einen finanziellen Ausgleich geben - nicht jedoch von der Stadt Wien.

Bei den Verhandlungen die Montagabend endeten wurde etwa ein finanzieller Ausgleich für Ärzte vereinbart, die die Opt-out-Lösung in Anspruch nehmen müssen. Die Ärztekammer hatte u.a. eine rückwirkende Erhöhung der Gehälter mit Jahresbeginn gefordert.

Geld für Opt-out-Lösung

Hier hat man sich nun darauf geeinigt, ein Modell zu erarbeiten, das jene Ärzte entschädigt, die im Durchrechnungszeitraum von 1. Jänner bis 30. Juni mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten, wie Hermann Leitner, Obmann der Kurie für angestellte Ärzte in der Wiener Ärztekammer sowie Verhandlungsführer auf Kammerseite im Gespräch mit der APA sagte.

Denn noch bis Juli können Ärzte im KAV dank Betriebsvereinbarung, wenn es notwendig ist, die sogenannte Opt-out-Lösung in Anspruch nehmen und damit mehr als die gesetzlich vorgeschriebene Maximalarbeitszeit pro Woche arbeiten.

Verhärtete Fronten bei Zulagen

Die genauen Berechnungen für diesen finanziellen Ausgleich würden jedoch noch laufen, bestätigte auch Gesundheitsstadträtin Sonja Wehsely (SPÖ) den erzielten Konsens. „Absolut keine Einigung“, wie es Leitner formulierte, gebe es hingegen im zweiten Streitpunkt, den Zulagen für Nacht-, Feiertags- und Sonntagsdienste. Diese wurden mit dem neuen Gehaltsschema in die nunmehr um 30 Prozent erhöhten Grundgehälter umgeschichtet, die Ärztekammer forderte jedoch zusätzliche Zulagen.

Der Verhandlungsführer der Ärztekammer zeigte sich mit dem heute erzielten Ergebnis „eigentlich schon zufrieden, denn irgendwo muss man sich ja treffen“. Das Paket wird nun erneut der Kurie der Wiener Ärztekammer vorgelegt.

Weitere Verhandlungen geplant

Die Kurie hatte jedoch angekündigt, nur ein Gesamtpaket abnicken zu wollen. Eine weitere Chance, das zu tun, gibt es laut Leitner in zweieinhalb Wochen. Das neue Gehaltsschema, das die Umschichtung der Zulagen in die Grundgehälter vorsieht, ist allerdings bereits offiziell: Es wurde Ende März im Wiener Landtag beschlossen.

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