Unbekannte Drohne über Kanzleramt

Über dem Bundeskanzleramt sei am Sonntag eine einen Meter lange Drohne geflogen, schildert ein Augenzeuge. Für die Drohne sei laut Austro Control keine Genehmigung erteilt worden. Derartige Flüge sind in Wien grundsätzlich verboten.

Drohne

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Aus Sicherheitsgründen gilt über Wien ein Flugverbot für Drohnen, die schwerer als 250 Gramm sind

Sonntagabend, Heldenplatz in der Wiener Innenstadt: Plötzlich fliegt eine über einen Meter große Drohne in Richtung Bundeskanzleramt, wie der Augenzeuge gegenüber Ö1 berichtet. „Auf einmal habe ich über mir ein Surren gehört, hab’ hinaufgeschaut und auf Dachhöhe des Bundeskanzleramts plötzlich die Drohne gesehen.“

Werbefilm für Australien?

Die Drohne sorgte für Aufregung, viele Leute seien stehen geblieben, berichtet der Mann. Nach dem jüngsten Vorfall in Japan, bei dem eine Drohne mit radioaktivem Material auf dem Dach des Amtssitzes des Regierungschefs gelandet war, sei er besorgt gewesen. Er sei deshalb der Drohne nachgefahren und habe jene zwei Männer gefunden, die das Flugobjekt gesteuert haben sollen.

Sie hätten angegeben, ein australisches Tourismusunternehmen zu sein und für die Österreich-Werbung in Australien einen Bericht zu machen. Die Österreich-Werbung dementierte diese Darstellung am Freitag.

Eine Fluggenehmigung hätten die Männer auch nicht gehabt, „die sind einfach geflogen“, sagte der Augenzeuge, „und das ist für Schaulustige spannend, aber wenn man das weiterspinnt, können Drohnen auch anders eingesetzt werden.“

Augenzeuge im Ö1-Mittagsjournal:

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Anzeige bei der Polizei

Der Mann sei daraufhin nach Hause gefahren und habe eine Anzeige bei der Polizei gemacht. Als diese eintraf, seien die Männer jedoch bereits weg gewesen. Grundsätzlich ist ein solcher Drohnenflug nicht erlaubt. Über ganz Wien gilt aus Sicherheitsgründen ein Flugverbot für Drohnen, die schwerer als 250 Gramm sind und mehr als 30 Meter hoch fliegen können. Für Werbeaufnahmen mit Drohnen benötigt man eine eigene Erlaubnis.

Die habe es aber de facto nicht gegeben, sagt Markus Pohanka, Sprecher der Flugsicherheitsbehörde Austro Control: „Wir haben keinen Antrag für eine solche Genehmigung erhalten und auch keine erteilt.“ Wird eine Sichtung zur Anzeige gebracht, sei eine Verwaltungsstrafe von einigen tausend bis zu 20.000 Euro die Folge, sagt Pohanka. Im konkreten Fall liege nun die Anzeige der Polizei vor. Wer hinter dem Flug steckt, sei bisher aber nicht bekannt.

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