FPÖ will „sektorales“ Bettelverbot

Im Rathaus ist am Montag bei einem von der FPÖ begehrten Sonderlandtag über Bettelei diskutiert worden. Die Stadt-Blauen machten sich dabei für ein „sektorales Verbot“ stark. Auch die Wien-Wahl im Oktober war bereits Thema.

Sollte es zu keiner Verschärfung der geltende Regeln kommen, würde die Stadtregierung im Oktober die Rechnung präsentiert bekommen, zeigte sich FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus in seiner Rede überzeugt. „Das aggressive Betteln ist zu einer Plage geworden“, konstatierte er. Die Menschen in der Stadt würden nicht wollen, „dass die Bettelmafia tun und lassen kann was sie will“.

Zwar gebe es in der Bundeshauptstadt ein Verbot des gewerbsmäßigen bzw. des aggressiven Bettelns, die jeweiligen Tatbestände seien von der Polizei jedoch oft nur schwer zu überprüfen. Das sektorale Verbot, das nur gewisse Plätze umfassen würde und wie es vor kurzem in Salzburg beschlossen wurde, sei hier die Lösung. „Sorgen sie dafür, dass die Menschen in Wien nicht mehr belästigt werden“, urgierte er von Rot-Grün Maßnahmen - mehr dazu in Bettelverbot endgültig fix (salzburg.ORF.at).

Für ÖVP keine Verschärung notwendig

ÖVP-Sicherheitssprecher Wolfgang Ulm pflichtete seinem blauen Vorredner inhaltlich bei. Eine Verschärfung sei jedoch nicht angebracht, da 99 Prozent des Bettelns bereits in geltende Strafbestimmungen fallen würden. Es werde nur zu wenig eingeschritten. „Keine Frage, hier gibt es eine Verantwortung der Polizei“, gestand er ein.

Dass zu wenig geschehe, liege jedoch nicht an Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP), sondern an der Stadt. Denn die SPÖ und Bürgermeister Michael Häupl (SPÖ) würden entscheiden, wer Polizeipräsident werde. Zudem würde die Grünen dafür sorgen, dass die SPÖ der Exekutive signalisiere, die Bestimmungen nicht zu streng zu exekutieren, zeigte sich der VP-Politiker überzeugt.

Grüne: „Politik auf Kosten von Wehrlosen“

„Es ist ein leichtes, in schwierigen Zeiten Politik zu machen auf Kosten von Menschen, die sich nicht wehren können“, befand hingegen die Grün-Abgeordnete Birgit Hebein. Es würde ein Armutsproblem auf Polizeiarbeit reduziert, was eine „Themenverfehlung“ darstelle. Das Problem sei die Armut in Europa, die auch dazu führe, dass die Menschen in Österreich verunsichert seien.

Bettelverbote würden nichts bringen und nur die betroffenen Personen treffen, warnte sie. Gleichzeitig meldete Hebein rechtliche Bedenken an. Denn der Verfassungsgerichtshof habe bereits klargestellt, dass Betteln generell nicht unter Strafe gestellt werden könne. Sektorale Beschränkungen würden aber auch das stille Bitten um Almosen umfassen und könnten somit verfassungswidrig sein.

SPÖ: „Armut statt Arme bekämpfen“

„Ihr Ziel ist es, dass die Gesellschaft die Achtung und den Respekt vor gewissen Menschen verlieren“, warf SPÖ-Landtagsabgeordnete Muna Duzdar den Freiheitlichen vor. Als Themen seien dabei zuletzt meist Asyl, Islam oder eben die Bettelei gewählt worden. Inhaltlich mache das aber keinen Unterschied: „Sie sagen sowieso immer nur das Gleiche.“

Die SPÖ habe anderes im Sinn: „Wir wollen die Armut bekämpfen und nicht die Armen.“ Die FPÖ tue jedenfalls so, als ob Bettelei in Wien nicht geregelt sei. Tatsächlich seien bestimmte Formen aber bereits jetzt verboten, verwies auch Duzdar auf die geltende Rechtslage.

Kein generelles Verbot, aber große Einschränkungen

„In jedem Wahlkampf kommt Betteln als Thema. Doch die als Argument gebrachten großen Bandenstrukturen wurden von der Polizei trotz intensiver Ermittlungen nicht gefunden. Letztlich geht es darum, dass man die Bettler weghaben will, aber dabei geht es um Grundrechte“, sagt Ferdinand Koller von der „Bettellobby Wien“ gegenüber wien.ORF.at.

Der Umgang mit bettelnden Menschen ist in Wien durch das Landessicherheitsgesetz geregelt. In seiner jetzigen Form besteht es seit 2010 und sieht auch bei „gewerbsmäßigem Betteln“ eine Verwaltungsstrafe von bis zu 700 Euro vor. Immer wieder wird in Wien das Thema Betteln diskutiert. Laut aktueller Rechtslage ist das Bitten um Almosen in Wien prinzipiell erlaubt, wobei es große Einschränkungen gibt. Untersagt ist es, wenn es aufdringlich, aggressiv, organisiert bzw. gewerbsmäßig passiert. Auch Betteln mit Kindern ist untersagt.

Das Wiener Bettelverbot beschäftigte auch schon den Verfassungsgerichtshof. Dieses wurde - im Gegensatz zu Regelungen in anderen Bundesländern - nicht aufgehoben. Vielmehr wurde die Beschwerde einer Bettlerin zurückgewiesen, da sie nicht zulässig sei. Aus der Begründung, warum das so ist, ging hervor, dass das Wiener Bettelverbot nicht verfassungswidrig ist. Denn Betteln ist in Wien nicht generell verboten, sondern eben nur bestimmte Formen - wie aufdringliches, gewerbsmäßiges oder aggressives Betteln.

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