Alijew-Prozess: Fluchtgefahr bei Angeklagten

Die beiden Angeklagten im Alijew-Prozess sind wieder in U-Haft. Sie waren im April wegen fehlenden dringenden Verdachts entlassen worden. Das Oberlandesgericht sieht allerdings unter anderem Fluchtgefahr gegeben.

Der ehemalige Chef des kasachischen Geheimdiensts KNB, Alnur Mussajew, und der frühere Sicherheitsberater von Rachat Alijew, Wadim Koschljak, befinden sich wieder in Untersuchungshaft. Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) gab einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft Wien gegen die Enthaftung der beiden nach Alijews Ableben verbliebenen Angeklagten im Prozess um die Ermordung zweier kasachischer Banker Folge.

OLG sieht Fluchtgefahr gegeben

Das OLG sieht bei den Angeklagten weiterhin den dringenden Tatverdacht gegeben. Wie Gerichtssprecher Reinhard Hinger der APA am Montag auf Anfrage sagte, sei diese Einschätzung nach der Vernehmung von „erst sechs Zeugen“ „nicht erschüttert“ worden. Daher habe das OLG erneut die U-Haft über die beiden Männer verhängt.

Hinger wies darauf hin, dass bei Mordverdacht die U-Haft „obligatorisch“ sei. Die Fluchtgefahr sei zudem auch in diesem Fall „nicht auszuschließen“. Er erinnerte, dass das OLG bereits in der Vergangenheit wiederholt von einem dringenden Tatverdacht gegenüber Mussajew, dem ehemaligen kasachischen Geheimdienstchef, und Koschljak, dem Sicherheitsberater des früheren kasachischen Botschafters Alijew, ausgegangen war.

Prozess

APA/Roland Schlager

Entscheidung zu Enthaftung „zu früh“

Die auf Basis des OLG-Beschlusses erlassene Festnahmeanordnung sei am Montag gegen 6.30 Uhr vollzogen worden, berichtete Walter Engler, Koschljaks Verteidiger, der APA. Sowohl sein Mandant als auch Mussajew seien an ihren Adressen festgenommen worden. Beide hätten keinen Widerstand geleistet. Sie dürften bereits in der Justizanstalt Wien-Josefstadt sein.

Der aus drei Berufsrichtern bestehende Senat unter Vorsitz von Andreas Böhm kam im April zum Schluss, dass der für die Aufrechterhaltung der U-Haft erforderliche dringende Tatverdacht nicht mehr gegeben sei - mehr dazu in Alijew-Prozess: Angeklagte aus U-Haft entlassen.

Die beiden Angeklagten waren am 29. April während der gegen sie laufenden Hauptverhandlung vor dem Wiener Straflandesgericht aus der U-Haft entlassen worden. Der Richtersenat hatte den dringenden Tatverdacht nicht mehr als gegeben angesehen. Den beiden Männern wird vorgeworfen, gemeinsam mit Alijew zwei kasachische Geschäftsleute entführt und ermordet zu haben. Alijew selbst war am 24. Februar 2015 kurz vor Prozessbeginn erhängt in seiner Zelle in der Justizanstalt Wien-Josefstadt aufgefunden worden - mehr dazu in Alijew-Tod: Gutachten zeigen kein Fremdverschulden.

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