Frau wegen Kindesentziehung verurteilt
Die Mutter hatte im November 2014 das Kind dem Vater nicht zurückgebracht, dem das vorläufige Sorgerecht zugesprochen worden war. Die Frau wurde nicht rechtskräftig zu acht Monaten bedingt verurteilt.
Flucht vor dem Vater
Ihr Handeln erklärte die Frau damit, dass sie von vermeintlichen sexuellen Übergriffen seitens des Kindesvaters erfahren habe. Sie habe damals keinen anderen Ausweg gesehen, als mit ihrer Tochter unterzutauchen. Ende April 2015 meldete sich die Frau telefonisch bei der Polizei, kurze Zeit später stellte sich die 45-Jährige auch freiwillig.
„Wir haben alle unter der Situation gelitten damals“, sagte sie vor Richter Gerald Wagner. Sie lebte erst einen Monat lang in Wien, dann über vier Monate bei einem Bekannten in Polen und zuletzt war sie mit ihrer Tochter in der Steiermark, wie sie gestand.