Strafausmaß für Josef S. bestätigt

Es bleibt laut Oberlandesgericht (OLG) Wien bei vier Monaten unbedingter und acht Monaten bedingter Haft für den deutschen Studenten Josef S. Bereits im Februar war der Schuldspruch gegen den Akademikerball-Gegendemonstranten bestätigt worden.

Das Wiener Straflandesgericht habe die Strafe „bei Gott nicht zu hoch bemessen, man könnte eher davon ausgehen, dass sie zu niedrig war“, sagte OLG-Senatspräsident Christian Dostal am Donnerstag in der Berufungsverhandlung. Das Demonstrationsrecht sei ein Grundpfeiler der Demokratie und dürfe nicht unterlaufen werden „durch gewaltbereite Menschen, die aus dem Ausland nach Österreich einreisen ... und hier Gewalt ausüben“.

Es gehe, so Dostal, nicht um eine friedliche Demo, sondern um Eskalationen - wenn sich Menschen nicht mehr auf die Straße trauen und Geschäftsleute ihre Lokale verbarrikadieren würden, „weil eine Horde herumläuft“. S. habe sich schon mit seiner Bekleidung in den „Schwarzen Block“ eingegliedert. Die Gewaltbereitschaft der Demonstranten habe sich etwa an Transparenten gezeigt, auf denen stand, man werde den Ballteilnehmern das Tanzbein brechen.

Josef S. vor Gericht

APA/Roland Schlager

Josef S. bei der Berufungsverhandlung

Schuldspruch bereits im Februar bestätigt

Dass der deutsche Student führend an den gewalttätigen Ausschreitungen beteiligt war und sich des Landfriedensbruchs, der versuchten schweren Körperverletzung und der schweren Sachbeschädigung schuldig machte, wurde bereits vom Obersten Gerichtshof (OGH) bestätigt. Beim OLG ging es nur mehr um das Strafmaß - und da müsse man, so Dostal, der Allgemeinheit zeigen, „dass gewisse Straftaten spürbare Sanktionen nach sich ziehen“.

Lange U-Haft sorgte für Unmut

Der Fall des damals 23-jährigen Deutschen hatte auch deshalb für Aufsehen gesorgt, weil er nach den Ausschreitungen bei der Gegendemo zum umstrittenen Akademikerball im Jänner 2014 für sechs Monate in U-Haft gesessen hat. Sein Anwalt Clemens Lahner äußerte auch in der Berufungsverhandlung die Vermutung, dass die lange Strafe verhängt wurde, um die lange U-Haft zu rechtfertigen.

Er plädierte dafür, die Strafe herabzusetzen und zur Gänze bedingt auszusprechen - u. a., weil sein Mandat keine führende Rolle gespielt, sondern nur Anweisungen entgegengenommen habe. Die Generalprokuratur fand am Urteil des Erstgerichts nicht zu bemängeln. Weitere Schritte, etwa der Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, sind nicht geplant, sagte Lahner nach der Verhandlung.

Strafmaß hätte sich noch ändern können

Der zu einer teilbedingten einjährigen Freiheitsstrafe verurteilte S. war mit seiner Nichtigkeitsbeschwerde im Februar vor dem OGH gescheitert. Das Strafmaß hätte sich noch ändern können, hier stand die Entscheidung des OLG noch aus - mehr dazu in Akademikerball: Schuldspruch rechtskräftig.

Der 24-Jährige war im vergangenen Juli wegen angeblich führender Beteiligung an den gewalttätigen Ausschreitungen in der Wiener Innenstadt in erster Instanz vom Straflandesgericht nach sechsmonatiger U-Haft schuldig bekannt worden - mehr dazu in Josef S. nach Urteil in Freiheit.