FMA beruft Chefs der Meinl Bank ab

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat die Chefs der Wiener Meinl Bank abberufen. Als Grund wurde am Mittwoch lediglich „mangelnde Zuverlässigkeit“ genannt. Die Privatbank muss nun innerhalb von drei Monaten die beiden Chefs ersetzen.

Die FMA habe per Bescheid die Abberufung des Meinl-Bank-Vorstandes Peter Weinzierl und seines Vorstandskollegen Günter Weiß angeordnet, berichtete der „Kurier“ (Onlineausgabe) am Mittwoch. FMA-Sprecher Klaus Grubelnik erklärte, dass sich der Bescheid gegen die Meinl Bank richte. „Er (der Bescheid, Anm.) fordert sie auf, innerhalb der nächsten drei Monate die Konzessionsvoraussetzung, über eine geeignete und zuverlässige Geschäftsleitung zu verfügen, wiederherzustellen.“

„Bilanzieller Blindflug“

In dem Bescheid ist dem Zeitungsbericht zufolge unter anderem von „bilanziellem Blindflug“ und einer „existenzbedrohenden Gefahrensituation“ der Meinl Bank die Rede. Im Juni 2014 habe sich herausgestellt, dass das Finanzinstitut seit fast sechs Monaten sein Eigenmittelerfordernis unterschreite. Ohne Unterstützung von Dritten hätte die Bank zusperren müssen. 2013 hätte die Meinl Bank „weder angemessene Verwaltungs-, Rechnungs- und Kontrollverfahren ... noch eine zweckentsprechende interne Revision“ gehabt - obwohl die Behebung dieser Mängel immer wieder zugesagt worden sei.

FMA setzt Meinl-Bank-Chefs ab

Seit dem Anlageskandal um Meinl European Land kommt die Meinl Bank nicht aus den Schlagzeilen. Seit mittlerweile acht Jahren ermittelt die Justiz gegen die Bank.

Management von Krediten „mangelhaft“

Bilanzposten würden „nicht regelmäßig auf deren Werthaltigkeit überprüft“, das Management von Krediten sei „mangelhaft und nicht nachvollziehbar“. Die internen Verwaltungs-, Rechnungs- und Kontrollverfahren würden zulassen, dass die Gefahr eines zusätzlichen Eigenmittelerfordernisses aufgrund zu hoher Beteiligungen außerhalb der Finanzbranche nicht rechtzeitig erkannt werde.

Die Bank wisse nicht, wie hoch ihre Eigenmittel wirklich seien und werde von neuen Erfordernissen überrascht. Rückstellungserfordernisse würden „nicht richtig ermittelt“, Wertberichtigungen seien nicht rechtzeitig erfolgt und Immobilientransaktionen würden „grob unrichtig verbucht“ - die Bank wisse auch nicht über die wahre Höhe wesentlicher Bilanzposten Bescheid, so die Vorwürfe der FMA.

FMA sieht „ungeeignetes Persönlichkeitsbild“

Die FMA unterstellt Weinzierl und Weiß ein „ungeeignetes Persönlichkeitsbild“. Es könne nicht mehr darauf vertraut werden, dass künftigen Zusagen von Weinzierl und Weiß Taten folgen bzw. „dass Mitteilungen über durchgeführte Mängelbehebungen der Wahrheit entsprechen“, heißt es weiter in dem Bericht, aus dem der „Kurier“ zitiert.

„Darüber hinaus kann generell nicht mehr darauf vertraut werden, dass die beiden genannten Vorstände von sich aus und ohne äußeren Druck ein gesetzeskonformes Verhalten anstreben.“ Es bestünden „wesentliche Zweifel“, dass das öffentliche Interesse gewahrt werde, wenn Weinzierl und Weiß die Bank weiter führten.

Meinl Bank: „Bescheid durch nichts zu rechtfertigen“

Die Bank meldete sich kurz nach Veröffentlichung der Meldung mit einem Statement zu Wort: „Dieser Bescheid ist unverständlich und durch nichts zu rechtfertigen. Gemeinsam mit juristischen Experten evaluiert das Institut entsprechende Rechtsmittel“, hieß es in einer Presseaussendung.

Und weiter: „Der vorliegende fragwürdige FMA-Bescheid, der die Einsetzung von zwei neuen Bankvorständen binnen drei Monaten verlangt, schädigt ein erfolgreiches Bankinstitut und seine Mitarbeiter. Offenbar soll alles versucht werden, um von der Erfolglosigkeit und Vorverurteilung eines nunmehr bereits acht Jahre andauernden MEL-Verfahrens abzulenken.“ Die Wiener Staatsanwaltschaft hat Julius Meinl und mehrere Bankorgane im Zusammenhang mit dem Anlegerskandal um die frühere Meinl European Land (MEL) im Visier.

Das Finanzinstitut verwies am Abend außerdem darauf, dass es „seit vielen Jahren“ keine rechtskräftige FMA-Strafe gegen die Meinl Bank AG und ihre Vorstände gebe: „Auch zu den nun erhobenen Vorwürfen gibt es keine Strafbescheide gegen die Vorstände.“ Das Institut sei von der FMA nicht einmal befragt worden.

Links: