Vier Jahre Haft für 17-jährigen Serienräuber

Ein 17-jähriger Bursch ist am Donnerstag im Straflandesgericht als Serienräuber rechtskräftig zu einer insgesamt vierjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Zuletzt hatte er im Juni mit einem Komplizen drei Jugendliche überfallen.

Der 17-Jährige war 15, als er sich erstmals an bewaffneten Raubüberfällen beteiligte. Mit anderen Jungkriminellen trat er damals in mehreren Trafiken gewaltsam in Erscheinung, wobei die Angestellten jeweils mit Gaspistolen eingeschüchtert wurden.

Die Jugend-Gang machte auch durchaus von den Waffen Gebrauch - ein Opfer wurde angeschossen. In seinem ersten Gerichtsverfahren fasste der Bursch zwei Jahre aus, wovon lediglich sechs Monate unbedingt ausgesprochen wurden. Nicht einmal diesen Strafteil musste er zur Gänze absitzen - er wurde vorzeitig bedingt entlassen.

Kellner mit Pistole bedroht

Am 29. Dezember 2013 machte der Jugendliche an einem Überfall mit, der sich „in Wild West-Manier“ abspielte, wie Richter Andreas Hautz nun im Grauen Haus feststellte. Gemeinsam mit zwei Mittätern wurde zu später Stunde in einem Kaffeehaus in der Leopoldstadt einem 62-jährigen Kellner eine Pistole ins Genick gedrückt.

Der Mann musste sich dann hinknien, seine Brieftasche hergeben und sogar seinen Ehering vom Finger streifen. Auch der letzte im Lokal befindliche Gast wurde ausgeraubt und mit einem Kabel gefesselt, ehe das Trio - einer von wurde bereits separat zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt, der dritte im Bunde steht demnächst vor Gericht - flüchtete.

Der Kellner betonte nun im Zeugenstand, er habe Todesangst gehabt: „Entschuldigung für die Ausdrucksweise, aber ich hab’ mich fast angeschissen.“ Der Gast - ein resoluter 44-Jähriger - kämpfte mit den Tränen, als er seine Wahrnehmungen schilderte.

Drogensucht und Gewalt in Familie

Der 17-Jährige machte seine vorgebliche Drogensucht als Motiv geltend. Er habe für das Suchtgift ständig Geld gebraucht. Sein Verteidiger Philipp Wolm verwies auf die ungünstigen Lebensumstände seines Mandanten. Dessen Vater sei „ein Schwerkrimineller“, der „mehr Zeit drinnen als draußen“ verbringe. Als Kind sei der Angeklagte regelmäßig vom Vater geschlagen worden, wenn dieser nicht gerade im Gefängnis war.

Mitangeklagter war Life-Ball-Security

Am 20. Juni hatte sich der 17-Jährige mit dem mitangeklagten 18-Jährigen verabredet, der als Security-Kraft unter anderem am Life-Ball gearbeitet hatte und der nach Dienstschluss noch fortgehen wollte. In der Nähe der U-Bahn-Station Landstraße nahmen die beiden einen schmächtigen Maturanten wahr, der sich auf dem Heimweg befand. Der 17-Jährige sprang ihm im Laufschritt in den Rücken.

Der 19-Jährige kam zu Sturz und verlor dabei drei Zähne. Außerdem trug er eine massive Jochbeinprellung davon. Mit der Beute - ein Smartphone und 50 Euro - suchten die beiden Täter dann eine Diskothek in der Nähe der U-Bahn-Station Heiligenstadt auf, wo eine Gruppe von Schülern feierte.

Als zwei von ihnen nach Hause gingen, folgten ihnen die zwei Angeklagten. Der 17-Jährige forderte von ihnen die Herausgabe der Handys und der Brieftaschen, während der 18-Jährige den Schülern den Weg abschnitt. Obwohl die bedrohten Burschen gehorchten, schleuderte der 17-Jährige einen von ihnen zu Boden und versetzte ihm mit einem Schlagring noch einen Faustschlag ins Gesicht.

Angeklagte nahmen Urteile an

Der Senat verhängte über den 17-Jährigen zweieinhalb Jahre unbedingte Haft. Außerdem wurde die aus dem vorangegangenen Verfahren offene Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren widerrufen. Nach Rücksprache mit seinem Rechtsvertreter nahm der Bursch das Urteil ebenso an wie sein Komplize die über ihn verhängte teilbedingte Freiheitsstrafe.