Aus Flüchtlings- wird Lebensmittelkonvoi

Die Facebook-Gruppe „Konvoi Budapest - Wien“ hat ihre Pläne geändert. Nach der Anhaltung von vier Fluchthelferinnen aus Wien sollen am Sonntag keine Flüchtlinge aus Ungarn geholt, sondern Nahrung nach Budapest gebracht werden.

Ursprünglich hatte die Gruppe über Soziale Netzwerke dazu aufgerufen, am Sonntag in einem Konvoi mit Privatautos und Bussen Flüchtlinge von Budapest nach Wien zu bringen. Rund 2.000 Menschen meldeten sich bis Freitagnachmittag nach Angaben einer Sprecherin der Initiative dazu an. Doch die vorübergehende Anhaltung von vier nicht zu der Gruppe gehörenden Fluchthelferinnen aus Wien in Budapest - mehr dazu in Wiener Fluchthelferinnen kommen frei - veranlasste die Gruppe nun, ihre Pläne zu ändern.

Flüchtlinge auf einem Bahnsteig in Budapest

APA/Oczeret

Flüchtlinge auf dem Budapester Ostbahnhof

Die Initiative beschloss, „das ursprüngliche Projekt, Menschen aus Ungarn nach Österreich zu holen, abzusagen, und raten von Fluchthilfe ab“. Die Sprecherin betonte, „wir raten definitiv davon ab, Menschen aus Ungarn nach Österreich zu bringen“. Man sei schockiert von den Ereignissen am Freitag. Am Plan, nach Budapest zu fahren, werde man aber festhalten, so die Sprecherin weiter. Man werde nun Lebensmittel nach Budapest bringen.

Innenministerium weist auf Geldstrafen hin

Das Innenministerium wies am Donnerstag auf die geltende österreichische Rechtslage hin. Konkret ging es beim ursprünglichen Projekt der Gruppe um die Förderung einer rechtswidrigen Einreise und damit um eine Verwaltungsübertretung, nicht um die mit bis zu zwei Jahren Haft sanktionierte Schlepperei.

Die wissentliche Förderung einer rechtswidrigen Einreise ohne Bereicherungsvorsatz ist im Fremdenpolizeigesetz (Paragraf 120) mit Geldstrafen von 1.000 bis 5.000 Euro sanktioniert. Schlepperei (Paragraf 114) ist hingegen mit dem Vorsatz verknüpft, sich oder eine Dritten durch ein dafür geleistetes Entgelt unrechtmäßig zu bereichern. Hier droht eine Freiheitsstrafe.

Beförderungsunternehmer sind verpflichtet, „alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um sich zu vergewissern, dass die Person über das für die Einreise in das Bundesgebiet erforderliche Reisedokument und erforderlichenfalls eine Berechtigung zur Einreise verfügt“. Nur die Bahn ist ausgenommen.

Noch schärfer ist die geltende Regelung in Ungarn: Für Schlepperei drohen bis zu acht Jahre Haft. Geregelt ist das Vergehen in Paragraf 353 im ungarischen Strafgesetzbuch. Alleine für einen Gratistransport über die Grenze drohen bis zu drei Jahre Haft. Wird lediglich die Schlepperei vorbereitet, drohen schon bis zu zwei Jahre Haft.

Anwalt warnt: Auch Flüchtlinge gefährdet

Auch der Anwalt Georg Bürstmayr rät in einem ausführlichen Facebook-Eintrag davon ab, Flüchtlinge auf eigene Faust nach Österreich zu holen. Der Transport wäre sowohl für den Flüchtling als auch für den Helfer nach ungarischem Recht strafbar und könnte mit Untersuchungshaft enden, so Bürstmayr, der auch vor den Folgen von Strafverfahren in einem fremdem Land warnt. „Das kann letztendlich Existenzen gefährden wenn nicht zunichtemachen“, so der Anwalt.

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