Was Wiener Wähler wissen müssen

Am 11. Oktober sind die Wienerinnen und Wiener aufgerufen, einen neuen Gemeinderat bzw. Landtag und die Bezirksvertretungen zu wählen. Hier erfahren Sie alles, was Sie für die spannende Wien-Wahl wissen müssen.

Was wird gewählt am 11. Oktober?
Mit dem weißen Stimmzettel die 100 Abgeordneten zum Landtag, der in Wien gleichzeitig der Gemeinderat ist - und mit dem gelben Stimmzettel die (40 bis 60) Mandatare der Bezirksvertretung.

Frage: Wer darf wählen?
Den Gemeinderat dürfen nur Österreicher mit Hauptwohnsitz in Wien wählen, die spätestens am Tag der Wahl 16 Jahre alt werden - die Bezirksvertretungen auch Bürger aus anderen EU-Staaten mit Hauptwohnsitz in Wien. Ausgeschlossen sind Personen, denen vom Richter das Stimmrecht entzogen wurde, weil sie wegen Vorsatztaten eine Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren bzw. mindestens ein Jahr für Delikte, die gegen den Staat gerichtet waren, ausgefasst haben. Es besteht keine Wahlpflicht.

Wie finde ich mein Wahllokal und die Öffnungszeiten?
In der „Amtlichen Wahlinformation“, die Ende September allen Wahlberechtigten zugestellt wird. Wollen Sie es gleich wissen, können sie auf wahlen.wien.gv.at unter „Wahllokalsuche“ erfahren, welches Wahllokal zu Ihrer Wohnadresse gehört.

Wo kann ich wählen?
In einem der 1.499 Wahllokale - 650 davon barrierefrei -, bei einer der 30 Stimmabgabemöglichkeiten in Krankenhäusern oder Geriatriezentren - und abgesehen davon: Überall, seit Einführung der Briefwahl, aber nur mit Wahlkarte. Damit können Sie Ihre Stimme per Post, persönlich oder per Boten zur Bezirkswahlbehörde bringen, und das auch schon vor dem 11. Oktober. Die Bezirkswahlbehörden haben auch am Samstag, 10. Oktober, bis 16.00 Uhr und am Wahlsonntag bis 17.00 Uhr offen - wenn man die Stimme einem Boten anvertraut. Selbst kann man mit Wahlkarte in allen dafür vorgesehenen Wahllokalen in Wien wählen. Sind Sie gehunfähig, können Sie zu Hause im Bett wählen, wenn Sie den Besuch durch eine „fliegende Wahlbehörde“ beantragt haben.

Wie komme ich zu einer Wahlkarte?
Sie müssen diese bei den zuständigen Wahlreferaten ihres Magistratischen Bezirksamts beantragen. Im 4., 6. und 8. Bezirk gibt es Wahlreferate außerhalb des Bezirksamts. Das ist schriftlich (per Post, Fax, E-Mail) oder übers Internet, aber auch persönlich möglich. Zeit dafür haben Sie bis 7. Oktober (schriftlich) bzw. 9. Oktober, 12.00 Uhr, (persönlich) - wobei es am Freitag für die Briefwahl schon zu spät ist. Bei Anträgen nach Dienstag, 6.Oktober, wird nicht garantiert, dass die Wahlkarte rechtzeitig zugestellt werden kann, deshalb wird persönliche Abholung am Magistrat empfohlen.

Im Wahllokal

Brauche ich einen Ausweis, um wählen zu können?
Ja, Sie müssen Ihre Identität glaubhaft machen. Haben Sie eine Wahlkarte beantragt und möchten auch in einem Wahllokal wählen, müssen Sie diese mitnehmen.

Wer sind die Leute im Wahllokal?
Der „Chef“ im Wahllokal ist der Wahlleiter, meist ein Beamter. Gemeinsam mit drei von den Parteien gestellten Beisitzern bildet er die Wahlbehörde, die z.B. entscheidet, ob ein Stimmzettel gültig ist. Außerdem kann jede Partei, die am Stimmzettel steht, zwei Wahlzeugen als beobachtende Vertrauenspersonen nominieren.

Wie viel Zeit habe ich in der Wahlkabine?
Das steht nicht im Gesetz. Aber der Wahlleiter könnte Sie zum Verlassen der Wahlzelle auffordern, wenn er das Gefühl hat, dass Sie andere an der Stimmabgabe hindern wollen.

Darf ich in der Wahlzelle telefonieren?
Das ist nicht im Gesetz geregelt. Prinzipiell also schon, wenn man dadurch andere nicht stört und es der Wahlleiter nicht verbietet.

Darf ich meinen ausgefüllten Stimmzettel fotografieren und z.B. auf Facebook oder Twitter posten?
Das ist nicht verboten. Denn das in der Verfassung verankerte Wahlgeheimnis schützt den Wähler davor, dass gegen seinen Willen bekannt wird, wie er abgestimmt hat. Den Stimmzettel eines anderen ohne dessen Zustimmung zu fotografieren und zu posten wäre also verboten.

Ich kann aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht selbst ankreuzen. Darf mir jemand dabei helfen?
Ja, blinde, schwer sehbehinderte und gebrechliche Wähler dürfen sich von einer selbst ausgewählten Begleitperson helfen lassen.

Darf ich meinen Hund in die Wahlkabine mitnehmen?
Das ist im Gesetz nicht verboten. Aber der Wahlleiter könnte es verbieten, wenn dadurch z.B. die Ruhe gestört wird. Denn er hat „für die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung bei der Wahlhandlung“ zu sorgen.

Auf dem Stimmzettel

Darf ich den Stimmzettel zu einem Papierflieger oder Boot falten und so (im Kuvert) abgeben?
Ja, aber nur, wenn er noch gut leserlich ist. Sonst ist er ungültig, das heißt, die Stimme wird nicht mitgezählt.

Darf ich Zeichnungen auf dem Stimmzettel machen?
Ja, aber nur so, dass noch klar erkenntlich ist, welche Partei bzw. welche Vorzugsstimmen-Kandidaten Sie gewählt haben.

Darf ich Zeichnungen auf mein Wahlkuvert machen?
Nein, das ist verboten. Wer es dennoch tut, muss mit einer Strafe von 210 Euro rechnen.

Wie viele Vorzugsstimmen kann ich vergeben?
Insgesamt vier - drei bei der Gemeinderatswahl, nämlich an einen Wahlkreiskandidaten und zwei Kandidaten vom Stadtwahlvorschlag, eine bei der Bezirksvertretungswahl.

Ich möchte Partei A wählen, aber eine Vorzugsstimme einer Person geben, die für eine andere Partei kandidiert. Ist das möglich?
Nein. Jede Person, der Sie eine Vorzugsstimme geben, muss der gewählten Partei angehören. Ist das nicht der Fall, gilt der Grundsatz: „Kreuz (bei der Partei) schlägt Vorzugsstimme“. Die Partei gilt also als gewählt, die Vorzugsstimme ist ungültig.

Woher weiß ich, wem ich eine Vorzugsstimme geben kann?
In der Wahlzelle liegen die Listen mit den Kandidaten auf - also die Kreis-, Stadt- und Bezirkswahlvorschläge.

Ich hab die falsche Partei angekreuzt. Was soll ich tun?
Am besten beim Wahlleiter einen neuen Stimmzettel holen - denn es muss ganz eindeutig zu erkennen sein, wen Sie gewählt haben. Den alten Stimmzettel müssen Sie dann vor der Wahlbehörde zerreißen und „zwecks Wahrung des Wahlgeheimnisses“ mit sich nehmen.

Wählen außerhalb

Ich mache am Wahlsonntag einen Ausflug, kann ich meine Stimme auch in einem anderen Wahllokal abgeben?
Ja, aber nur in einem dafür vorgesehenen Wahllokal innerhalb Wiens. Dafür brauchen Sie eine Wahlkarte.

Ich bin am Wahlsonntag in einem anderen Bundesland. Kann ich meine Stimme auch per Briefwahl abgeben?
Ja, das dürfen Sie - und zwar, sobald Sie eine Wahlkarte haben. Achtung: Sie müssen das Kuvert so rechtzeitig aufgeben, dass es spätestens am Wahlsonntag 17.00 Uhr bei der Bezirkswahlbehörde liegt - also im Fall der (portofreien) Postsendung de facto am Freitag. Sie müssen die Wahlkarte aber nicht per Post schicken, sondern können sie auch durch Boten oder persönlich zur Wahlbehörde bringen (lassen).

Ich bin am Wahlsonntag im Ausland bzw. ich lebe im Ausland, kann ich trotzdem wählen?
Ja, und zwar mittels Briefwahl. Die Wahlkarte können Sie entweder vor der Abreise aus Österreich oder von ihrem ausländischen Aufenthaltsort aus abschicken. Auch hier gilt: Obacht auf die Zustellfrist!

Ich hab meine Wahlkarte verloren - wo bekomme ich eine neue?
Nirgends. Die Ausstellung von Duplikaten für abhandengekommene oder unbrauchbar gewordene Wahlkarten ist gesetzlich verboten - damit ein Wähler nicht zwei Stimmen abgeben kann.

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