Stimmen verschwunden: FPÖ zieht vor VfGH

Der Streit rund um verschwundene Stimmzettel bei der Bezirksvertretungswahl in der Leopoldstadt geht weiter - noch immer gibt es Ungereimtheiten. Die FPÖ fordert eine Neuwahl und will vor den Verfassungsgerichtshof ziehen.

Zehn Tage nach der Wien-Wahl liegt nun das amtliche Endergebnis vor, das keine Mandatsverschiebungen mehr bringt. Allerdings wurde mit Spannung die Prüfung des Bezirksergebnisses in der Leopoldstadt erwartet, da die FPÖ dort Einspruch angemeldet hatte. Die Zählung brachte tatsächlich eine Korrektur. Haben zunächst noch 82 Briefwahl-Stimmen gefehlt, so sind es nach der neuerlichen Zählung durch die Stadtwahlbehörde 23 zu viel.

Knappes Rennen um Platz zwei

Konkret hatten die Freiheitlichen von 82 „verschwundenen“ Wahlkarten bei der Bezirksvertretungswahl gesprochen - mehr dazu in Stimmzettel weg: FPÖ-Einspruch im 2. Bezirk. Tatsächlich ist auch im Wahlprotokoll, aus dem am Wochenende in Medien zitiert wurde, vermerkt, dass jene 82 gelben Stimmzettel „weder im Saal der Auszählung, noch in den gesammelten, bereits geleerten Briefwahlkarten und Stimmzettelkuverts aufgefunden“ werden konnten.

Relevant war die Angelegenheit für die FPÖ insofern, als sie laut vorläufigem Endergebnis nur 25 Stimmen hinter den zweitplatzierten Grünen lag. Durch eine Neuauszählung machte man sich Hoffnungen, doch noch den zweiten Platz erringen und somit den stellvertretenden Bezirksvorsteher stellen zu können.

109 Stimmen mehr als bei vorheriger Zählung

Am Mittwochnachmittag veröffentlichte die Stadtwahlbehörde nun das Amtliche Endergebnis. Tatsächlich mussten die Stimmen korrigiert werden. Die FPÖ liegt nun mit 10.010 (22,10 Prozent) nur mehr 21 Stimmen hinter den Grünen mit 10.031 Stimmen (22,15 Prozent). Die SPÖ kommt als stimmenstärkste Partei auf 38,64 Prozent, die ÖVP mit 7,08 Prozent auf Platz vier - vor den NEOS mit 5,68 Prozent. Auffallend: Die Zahl der insgesamt abgegebenen Stimmen erhöhte sich mit 46.472 um 109 Stimmen gegenüber dem vorläufigen Endergebnis (46.363).

Die Aufgabe der Stadtwahlbehörde besteht grundsätzlich lediglich in der Auszählung der Stimmen. Der Ursache für etwaige Differenzen wird dabei mangels Zuständigkeit nicht nachgegangen.

Was den Fall Leopoldstadt betrifft, betonte man im Büro der für Wahlen zuständigen Stadträtin Sandra Frauenberger (SPÖ) folglich, dass die Stadtwahlbehörde nach dem FPÖ-Einspruch geprüft habe und zu einem modifizierten Ergebnis gekommen sei. Sollte jemand Zweifel am Auszählmodus haben und eine Neuausschreibung des Urnengangs erwirken wollen, bleibe der Weg zum Verfassungsgerichtshof.

VfGH muss über Neuwahl entscheiden

Genau diesen will die FPÖ nun beschreiten. „In der Stadtwahlbehörde haben sich drastische Fehler bei der ursprünglichen Stimmenauszählung herausgestellt“, so der designierte Wiener FPÖ-Klubchef Dominik Nepp im Radio-Wien-Interview.

Nicht nur, dass die ÖVP laut amtlichem Resultat nun um 100 Stimmen mehr hat als gemäß vorläufigem Endergebnis, auch zehn Wahlkarten seien als gültig gewertet worden, obwohl bei der Eidesstattlichen Erklärung die Unterschrift gefehlt habe. Die Blauen wollen beim VfGH nun eine Neuausschreibung der Leopoldstädter Bezirksvertretungswahl durchsetzen. Der Gang vor das Höchstgericht ist nötig, da die Stadtwahlbehörde selbst über einen neuerlichen Urnengang nicht befinden kann.

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