Ewald Stadler rechtskräftig verurteilt

Ex-FPÖ-Politiker Ewald Stadler ist nun rechtskräftig wegen schwerer Nötigung vorbestraft. Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) bestätigte ein Urteil. Stadler hatte FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache mit „Wehrsport“-Fotos unter Druck gesetzt.

„In rechtlicher Hinsicht ist die Entscheidung des Erstgerichts vollinhaltlich bestätigt worden“, berichtete OLG-Sprecher Leo Levnaic-Iwanski vom Ausgang des Berufungsverfahrens, das am Donnerstag, über die Bühne ging. Stadler und sein ebenfalls verurteilter Ex-Mitarbeiter bekamen im Hinblick auf die lange Verfahrensdauer aber einen „Strafrabatt“ von jeweils zwei Monaten. Stadlers Strafe wurde damit auf zwölf Monate bedingte Haft reduziert, die seines Ex-Mitarbeiter auf sieben Monate bedingt.

Ewald Stadler bei Prozess im Wiener Landesgericht

APA/Georg Hochmuth

Stadler beim Prozess im Wiener Straflandesgericht 2014

Streit um Fördergelder für Freiheitliche Akademie

Stadler war sowohl für die FPÖ als auch das BZÖ als Politiker aktiv, 2013 gründete er die Reformkonservativen (REKOS). Im Juni 2014 war er im Wiener Straflandesgericht wegen schwerer Nötigung schuldig gesprochen worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er im Dezember 2006 seinen langjährigen Parteifreund Strache mittels Nötigung dazu bringen wollte, der Freiheitlichen Akademie weiterhin Fördergelder zuzuerkennen - mehr dazu in Bedingte Haft für Ewald Stadler.

Hintergrund des Konflikts war, dass die FPÖ-Spitze um Strache Ende 2006 die Gründung eines neuen Freiheitlichen Bildungsinstituts eingeleitet hatte, um der alten Akademie, deren Präsident Stadler damals war, das Wasser abzugraben.

Treffen in Chinarestaurant

Stadler traf sich in Begleitung eines Mitarbeiters mit Strache-Intimus Johann Gudenus in einem Chinarestaurant und legte diesem laut nunmehr rechtskräftigem Urteil „Wehrsport“-Jugendfotos von Strache in Militäruniform vor, verbunden mit der Aufforderung, er, Gudenus, möge Strache dazu bringen, die Förderwürdigkeit der Freiheitlichen Akademie noch am selben Tag öffentlich via Aussendung zu bekunden. Sonst würde er die Fotos veröffentlichen.

Außerdem verlangten Stadler und sein Mitarbeiter unmissverständlich, die Fördermittel für die „alte“ Akademie müssten obendrein umgehend im Bundeskanzleramt beantragt werden.