Live-Wetten vor dem Aus

Die Stadt Wien will nach dem kleinen Glücksspiel auch Live-Wetten auf Sportereignisse verbieten. Nun liegt der Entwurf für das neue Wettengesetz in Brüssel zur Genehmigung. Die Automatenlobby schäumt.

„Wenn die das so durchziehen, dürfen Unter-18-Jährige nicht einmal mehr eine Trafik betreten“, sagte Helmut Kafka vom Automatenverband am Dienstag. Der Entwurf sieht unter anderem ein „Teilnahmeverbot an Wetten für Personen unter 18 Jahren“, eine „Identitätsüberprüfung“ sowie ein „Zutrittsverbot für Jugendliche zu Räumen mit Wettterminals“ vor. Laut Kafka gälte letzteres auch für Trafiken mit Lotto- und Toto-Annahmestellen. „Tipp 3 kann ich in jeder Trafik spielen“ - mehr dazu in Aus für Live-Wetten: Buchmacher wehren sich (wien.ORF.at; 26.8.2015).

Kafka befürchtet „Sterben der Wettbüros“

Kafka wähnt noch weitere „Grausligkeiten“ in dem Gesetzesentwurf. Mit der geplanten Spieleridentifizierung bzw. Spielerkarte etwa würden wie schon im Glücksspielbereich die Kunden vergrault, was letztendlich zu einem Sterben der Wiener Wettbüros führen würde. Auch große Ketten wie die Novomatic-Tochter Admiral und Wettpunkt wären betroffen. Online-Anbieter, die aus Steueroasen heraus agieren, profitieren. „In Kanada ist die Spielerkarte wieder abgeschafft worden, in Norwegen weiß man seit Jahren, dass sie nicht funktioniert. Die Spieler haben in der Regel mehrere Karten“, argumentiert der Vertreter des Automatenverbands.

Spielsucht soll eingedämmt werden

Laut Stadt Wien sieht die alte Rechtslage zu Sportwetten „keine ausreichenden Vorschriften zum Schutz der Jugendlichen sowie der Wettkundinnen und Wettkunden vor Spielsucht vor. Ebenso fehlen Bestimmungen betreffend der Vorbeugung der Geldwäsche“, wie es im Vorblatt zum Gesetz über den Abschluss und die Vermittlung von Wetten heißt.

Die Stadt Wien will unter anderem Live-Wetten aus den Wettbüros verbannen - „wegen des hohen Suchtpotenzials“. Manche Spielerschutzexperten sehen in Live-Wetten eine Ersatzdroge für das Automatenspiel. Seit dieses in Wien verboten ist, locken viele ehemalige Glücksspielsalons Kunden mit Live-Wetten. Besonders in Bezirken mit hohem Anteil an Niedrigverdienern boomen Live-Wetten seit Jahresbeginn. Die Stadtregierung will künftig nur mehr Wetten auf Teilergebnisse oder auf das Endergebnis beispielsweise eines Fußballspiels erlauben.

Empfindliche Strafen bei Verstößen

Außerdem will die Stadt Wettbewilligungen erteilen, die auf maximal zehn Jahre befristet sind. Jeder einzelne Standort eines Wettunternehmers soll ein behördliches OK brauchen, die Betriebszeiten eingeschränkt werden. Zwischen Mitternacht und 6.00 Uhr in der Früh sollen Wettbüros geschlossen sein, außer bei Großereignissen wie einer Fußball-WM. Wettterminals „dürfen insbesondere keine gleichzeitige Bedienung durch mehr als eine Person und keine Einsätze von mehr als 50 Euro pro Wette zulassen“.

Bei Verstößen sieht das Gesetz empfindliche Strafen vor: „Es ist ein umfangreicher Katalog an Verwaltungsstraftatbeständen vorgesehen. Der gesetzliche Strafrahmen reicht bis 22.000 Euro.“ Wer sich nicht an das Landesgesetz hält, dem soll die Bewilligung entzogen werden. „Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass festgestellt wurde, dass in einer Betriebsstätte illegales Glücksspiel betrieben wird. Auch eine Betriebsschließung und eine Beschlagnahme von Wettterminals sowie des sich darin befindlichen Geldes sind vorgesehen.“

Schnellerer Abtransport von illegalen Automaten

Wer in Hinkunft in Wien wetten gehen will, soll einen Lichtbildausweis vorlegen müssen. Die Betreiber müssen die Daten ihrer Kunden mindestens sieben Jahre lang aufbewahren, um sie „Organen der Behörde“ auf Verlangen vorzulegen. Wenn ein Kunde mehr als 1.000 Euro setzt, müssen die Wettbürobetreiber nicht nur die Identität, sondern auch die Höhe des Wetteinsatzes festhalten.

Um Betreibern von illegalen Automaten schneller das Handwerk legen zu können, wollen die Wiener Behörden Geräte, die ohne Bewilligung aufgestellt wurden, „sofort aus der Betriebsstätte abtransportieren“ können - unabhängig von einer Bestrafung. Eine aufschiebende Wirkung soll es nicht geben. „Gleiches gilt für das dem Wettbetrieb zuzurechnende Geld.“